Urteil

Facebook-Datenleck vor Gericht: BGH stellt Millionen Nutzern Schadensersatz in Aussicht!

Facebook-Datenleck vor Gericht: BGH stellt Millionen Nutzern Schadensersatz in Aussicht!
Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein deutliches Zeichen gesetzt: Millionen von Facebook-Nutzern, deren persönliche Daten beim Facebook-Datenleck 2021 entwendet wurden, dürfen auf Schadensersatz hoffen. In einer ersten Einschätzung stellte das Gericht am 11. November 2024 klar, dass der reine Kontrollverlust über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellt.

Dies könnte für Betroffene in Deutschland und Europa eine Signalwirkung haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die viele Betroffene vertritt, fordert Nutzer auf, ihre möglichen Ansprüche zu prüfen – das könnte weitreichende Folgen für künftige Datenschutzfälle haben.

Schadensersatz für immaterielle Schäden: BGH setzt Zeichen für Betroffene

Mit seinem Hinweis, dass der Kontrollverlust über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, folgt der BGH einer verbraucherfreundlichen Linie. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte: „Angst und Befürchtungen der Betroffenen genügen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“ Ein Urteil in diesem Fall könnte auch andere Unternehmen zu einer strengeren Datensicherung verpflichten.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer begrüßt erste BGH-Einschätzung

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, spezialisiert auf Verbraucherrecht, sieht in dieser Einschätzung des BGH eine Wende für den Datenschutz. “Die Positionierung des BGH schafft Klarheit für die Rechte der Verbraucher und erhöht den Druck auf Unternehmen wie Facebook, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern,” so ein Kanzleisprecher. Betroffene können ihre möglichen Ansprüche über einen kostenlosen Datenleck-Online-Check der Kanzlei prüfen lassen. Ein endgültiges Urteil würde auch auf andere Datenschutzfälle in Deutschland und Europa ausstrahlen.

Das Facebook-Datenleck: Umfang und Folgen

Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 zählt zu den größten Datenschutzvorfällen der letzten Jahre. Durch Manipulationen bei der Freundschaftssuche konnten Angreifer auf persönliche Daten von 533 Millionen Nutzern zugreifen, darunter auch sechs Millionen Deutsche. Das sogenannte „Scraping“ erlaubt das automatisierte Sammeln dieser Daten, was zu schweren Datenschutzverletzungen führt. Trotz diverser Sicherheitsmaßnahmen von Facebook gelang es Hackern, umfangreiche Datensätze zu extrahieren.

Leitentscheidungsverfahren: BGH sichert bundesweite Rechtsprechung

Das Verfahren wird nun als Leitentscheidungsverfahren behandelt, was bedeutet, dass die Entscheidung auch für viele ähnliche Fälle bindend ist. Der BGH will damit eine klare und einheitliche Linie in Datenschutzfragen vorgeben und zukünftig für Rechtssicherheit sorgen. So können betroffene Nutzer ohne hohe Hürden Schadensersatzansprüche geltend machen und Datenschutzverstöße leichter zur Rechenschaft ziehen.

Fazit: BGH stärkt die Rechte der Nutzer

Sollte der BGH seiner ersten Einschätzung folgen, würden Betroffene des Facebook-Datenlecks erheblich profitieren.

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