Dies könnte für Betroffene in Deutschland und Europa eine Signalwirkung haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die viele Betroffene vertritt, fordert Nutzer auf, ihre möglichen Ansprüche zu prüfen – das könnte weitreichende Folgen für künftige Datenschutzfälle haben.
Schadensersatz für immaterielle Schäden: BGH setzt Zeichen für Betroffene
Mit seinem Hinweis, dass der Kontrollverlust über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann, folgt der BGH einer verbraucherfreundlichen Linie. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte: „Angst und Befürchtungen der Betroffenen genügen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“ Ein Urteil in diesem Fall könnte auch andere Unternehmen zu einer strengeren Datensicherung verpflichten.
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer begrüßt erste BGH-Einschätzung
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, spezialisiert auf Verbraucherrecht, sieht in dieser Einschätzung des BGH eine Wende für den Datenschutz. “Die Positionierung des BGH schafft Klarheit für die Rechte der Verbraucher und erhöht den Druck auf Unternehmen wie Facebook, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern,” so ein Kanzleisprecher. Betroffene können ihre möglichen Ansprüche über einen kostenlosen Datenleck-Online-Check der Kanzlei prüfen lassen. Ein endgültiges Urteil würde auch auf andere Datenschutzfälle in Deutschland und Europa ausstrahlen.
Das Facebook-Datenleck: Umfang und Folgen
Das Facebook-Datenleck aus dem Jahr 2021 zählt zu den größten Datenschutzvorfällen der letzten Jahre. Durch Manipulationen bei der Freundschaftssuche konnten Angreifer auf persönliche Daten von 533 Millionen Nutzern zugreifen, darunter auch sechs Millionen Deutsche. Das sogenannte „Scraping“ erlaubt das automatisierte Sammeln dieser Daten, was zu schweren Datenschutzverletzungen führt. Trotz diverser Sicherheitsmaßnahmen von Facebook gelang es Hackern, umfangreiche Datensätze zu extrahieren.
Leitentscheidungsverfahren: BGH sichert bundesweite Rechtsprechung
Das Verfahren wird nun als Leitentscheidungsverfahren behandelt, was bedeutet, dass die Entscheidung auch für viele ähnliche Fälle bindend ist. Der BGH will damit eine klare und einheitliche Linie in Datenschutzfragen vorgeben und zukünftig für Rechtssicherheit sorgen. So können betroffene Nutzer ohne hohe Hürden Schadensersatzansprüche geltend machen und Datenschutzverstöße leichter zur Rechenschaft ziehen.
Fazit: BGH stärkt die Rechte der Nutzer
Sollte der BGH seiner ersten Einschätzung folgen, würden Betroffene des Facebook-Datenlecks erheblich profitieren.