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So tricksen Wirte manchmal!

Eiskalt abgezockt? Zählen Eiswürfel wirklich zum Getränk? Experte klärt auf!

Foto: insidebw.de

Sommer, Sonne, kühler Drink! Aber Moment mal – ist das Glas wirklich so voll, wie es sein sollte? Gerade wenn viele Eiswürfel drin sind, fragen sich Gäste: Zahle ich hier für Eis oder für mein Getränk? BILD erklärt, was Sache ist und wann Sie aufpassen müssen!

Die Regel ist eigentlich klar: Für Wasser, Limo, Bier und Co. gibt’s den Füllstrich. Der zeigt, wie viel wirklich im Glas sein MUSS. Aber was ist mit dem Rest? Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, sagt klipp und klar: „Die Füllmenge entspricht der Markierung im Glas. Dabei ist entscheidend, wie viel Flüssigkeit tatsächlich eingeschenkt wurde. Schaum, Zitronenscheiben oder ähnliche Zusätze zählen nicht zur eigentlichen Getränkemenge.“

Der Eiswürfel-Trick: Gut zu wissen!

Und die Eiswürfel? Die zählen NICHT zur Füllmenge! Das bestätigen die Eichbehörden. Eis darf nur ZUSÄTZLICH rein. Bestellen Sie 0,4 Liter, müssen auch 0,4 Liter Flüssigkeit drin sein – Eis kommt extra!

Ist Ihr Glas halb leer? Das ist Ihr gutes Recht!

Klar, ein Milliliter mehr oder weniger ist okay. Aber wenn Sie das Gefühl haben, da fehlt ordentlich was: Beschweren Sie sich! Sie haben das Recht, dass der Wirt nachschenkt. Freundlich, aber bestimmt!

Vorsicht, Ausnahme! Wann die Regel NICHT gilt

Aber Achtung, es gibt Ausnahmen:

  • Heißgetränke: Kaffee, Tee, Kakao – hier gibt’s keinen Füllstrich-Zwang.
  • Cocktails & Co.: Frisch gemixte Drinks aus 3 oder mehr Zutaten (z.B. Cocktails, Milchshakes) sind ebenfalls ausgenommen.
  • Eis-Drinks: Getränke, die fast nur aus Eis bestehen (Slush-Eis etc.), fallen auch nicht unter die Regel.

Fazit: Augen auf beim Getränkekauf! Kennen Sie Ihre Rechte, damit Sie nicht für Eis statt Inhalt zahlen.

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