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Unsichtbare Gefahr durch Heizungsabgase

CO-Vergiftung in Stutensee: Warnzeichen und richtiges Handeln

Nach einer Kohlenmonoxid-Vergiftung in einem Wohnhaus in Stutensee ist eine 81-Jährige gestorben; ein 84-Jähriger wird weiter im Krankenhaus behandelt. Der Fall zeigt, warum Kopfschmerzen und Schwindel bei möglichem Heizungs- oder Abgasbezug sofort ernst genommen werden müssen.

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Polizei-Symbolbild zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung in Stutensee
Symbolbild
Foto: Polizei BW

Eine blockierte Abgasleitung hat in Stutensee nach Angaben der Polizei zu einer schweren Kohlenmonoxid-Vergiftung geführt. Zwei Bewohner im Alter von 81 und 84 Jahren kamen ins Krankenhaus. Die 81-Jährige erlag dort am Mittwoch ihren Verletzungen; der 84-Jährige wird weiterhin stationär behandelt.

Das Polizeipräsidium Karlsruhe führt die Ursache auf einen Vogel zurück, der die Abgasleitung der Heizungsanlage verstopft hatte. Daraus lässt sich kein allgemeiner Mangel der Anlage ableiten. Der konkrete Fall macht jedoch ein grundsätzliches Risiko sichtbar: Kohlenmonoxid, kurz CO, ist für Menschen nicht zu sehen, zu riechen oder zu schmecken.

Kopfschmerzen und Schwindel waren die ersten Hinweise

Die beiden Bewohner klagten am Sonntagnachmittag gegen 16.40 Uhr über Kopfschmerzen und Schwindel. Eine Besatzung der Notfallhilfe maß anschließend einen erhöhten CO-Wert in den Räumen. Erst danach wurde die blockierte Abgasleitung als Ursache festgestellt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Kurzatmigkeit als mögliche Anzeichen einer leichten bis mittelschweren Vergiftung. Bei höheren Belastungen können Bewusstseinsstörungen, Krampfanfälle und Herzrhythmusstörungen hinzukommen. Die Beschwerden sind unspezifisch. Genau das erschwert die Einordnung, besonders in der Heizperiode, wenn Kopfschmerzen oder Müdigkeit leicht mit anderen Ursachen verwechselt werden.

Bei Verdacht zählt zuerst der Eigenschutz

Die Patienteninformation der Bundesärztekammer empfiehlt bei Beschwerden oder einem Alarm des CO-Melders: Fenster und Türen öffnen, sofern das ohne Eigengefährdung möglich ist, das Gebäude verlassen und den Notruf 112 wählen. Auch andere Menschen in der Nähe sollen gewarnt werden. Niemand sollte in belastete Räume zurückkehren, um Gegenstände zu holen.

Diese Hinweise ersetzen keine medizinische Beurteilung. Wer nach einem möglichen Kontakt mit Kohlenmonoxid Beschwerden hat, sollte sich ärztlich untersuchen lassen. Das Gas behindert den Sauerstofftransport im Körper; frische Luft allein erlaubt deshalb keine sichere Entwarnung.

CO-Melder und Rauchmelder erfüllen verschiedene Aufgaben

Ein CO-Warnmelder misst Kohlenmonoxid in der Raumluft. Ein Rauchwarnmelder reagiert dagegen auf Rauchpartikel. Die Bundesärztekammer weist ausdrücklich darauf hin, dass beide Geräte unterschiedliche Gefahren abdecken und sich nicht gegenseitig ersetzen.

Das BfR rät bei Wohnungen mit Feuerstellen zu einem geeigneten zusätzlichen CO-Warngerät. Ebenso wichtig bleibt die regelmäßige Kontrolle von Heizungsanlagen, Gasthermen, Kaminen, Abluftanlagen und Lüftungen durch Fachleute. Ein Warnmelder ergänzt diese Wartung; er ersetzt sie nicht.

Für Nachbargebäude bestand laut Polizei keine Gefahr

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand bestand für angrenzende Häuser und deren Bewohner zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr. Die Polizei macht keine Angaben dazu, ob in dem betroffenen Wohnhaus ein CO-Melder installiert war. Auch über den weiteren Gesundheitszustand des 84-Jährigen ist über die fortdauernde Krankenhausbehandlung hinaus nichts veröffentlicht.

Belastbar bleibt damit zweierlei: In Stutensee endete die Vergiftung für eine Bewohnerin tödlich. Und die ersten gemeldeten Beschwerden – Kopfschmerzen und Schwindel – gehören genau zu den Warnzeichen, bei denen ein möglicher Zusammenhang mit Heizung, Feuerstätte oder Abgasen sofort geprüft werden muss.

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  • Polizeipräsidium Karlsruhe, 29.10.2026
  • Bundesinstitut für Risikobewertung: Kohlenmonoxid – unsichtbare Gefahr beim Heizen
  • Bundesärztekammer: Patienteninformation Kohlenmonoxid-Vergiftung

Quellen und Methodik:
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