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Unfall an der Einmündung Sinsheimer Straße

B45 bei Mauer: Zwei Schwerverletzte – Straße wieder frei

Bei einem Zusammenstoß auf der B45 bei Mauer sind zwei Menschen schwer verletzt worden. Bei einem 61-jährigen Fahrer kann Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden; die Bundesstraße ist seit 09:50 Uhr wieder frei.

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Symbolbild eines Einsatzfahrzeugs der Polizei Baden-Württemberg
Symbolbild
Foto: Polizei BW

Der schwere Unfall ereignete sich am Mittwoch, 28. Oktober 2026, gegen 05:10 Uhr an der Einmündung der Sinsheimer Straße in die B45. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand des Polizeipräsidiums Mannheim wollte ein 61-jähriger Citroën-Fahrer von Mauer kommend nach links auf die Bundesstraße abbiegen. Dabei missachtete er nach Angaben der Polizei die Vorfahrt eines 57-jährigen VW-Fahrers, der aus Richtung Meckesheim kam.

Mitfahrer wurde in eine Böschung geschleudert

Beim Zusammenstoß drehte sich der Citroën vollständig um die eigene Achse und prallte mit der Front gegen die Leitplanke. Ein 34-jähriger Mitfahrer auf der Rückbank wurde aus dem Auto in eine Böschung geschleudert und schwer verletzt. Die Polizei hält ausdrücklich fest, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt war.

Auch der 61 Jahre alte Fahrer des Citroën erlitt schwere Verletzungen. Nach einer ersten Einschätzung der behandelnden Ärzte konnte Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden. Der Beifahrer im Citroën blieb unverletzt. Der 57-jährige VW-Fahrer wurde leicht verletzt. Rettungskräfte brachten die Verletzten in Krankenhäuser.

Die B45 ist seit 09:50 Uhr wieder frei

Für Rettung, Unfallaufnahme und Aufräumarbeiten war die Bundesstraße vollständig gesperrt. Nach Angaben der Polizei konnte sie gegen 09:50 Uhr wieder freigegeben werden. Eine aktuelle Umleitung oder fortdauernde Sperrung besteht damit aufgrund dieses Unfalls nicht mehr.

Beide Fahrzeuge waren nach der Kollision nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Zur Höhe des Schadens an den Autos und an der Leitplanke machte die Polizei noch keine Angaben.

Der fehlende Gurt ist belegt – die genaue Wirkung nicht

Aus der amtlichen Meldung geht hervor, dass der Rücksitzinsasse nicht angeschnallt war. Daraus lässt sich ohne medizinische und unfallanalytische Begutachtung nicht ableiten, welche Verletzungen ein angelegter Gurt in genau diesem Fall verhindert oder verändert hätte. Eine solche Kausalität behauptet die Polizei nicht.

Unabhängig vom konkreten Unfall schreibt Paragraf 21a der Straßenverkehrs-Ordnung vor, dass vorhandene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Das gilt auch auf der Rückbank. Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer zeigen zudem, dass ein korrekt angelegter Gurt die Grundvoraussetzung für wirksamen Schutz von Rücksitzinsassen ist. Die Forschungsstelle weist zugleich darauf hin, dass auch Gurtverlauf und aufrechte Sitzposition eine Rolle spielen.

Unfallermittlungen dauern an

Der Verkehrsdienst Heidelberg untersucht den Ablauf weiter. Die Angaben zur Vorfahrt und zum unangeschnallten Mitfahrer geben den derzeitigen Stand der Polizei wieder; eine abschließende rechtliche Bewertung ist damit nicht verbunden.

Ein früherer schwerer Unfall auf der B45 bei Mauer im Januar war ein eigenständiger Vorgang mit anderem Hergang. Für den aktuellen Zusammenstoß bleiben insbesondere die genaue Schadenshöhe und der weitere Gesundheitszustand der Schwerverletzten offen.

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Polizeipräsidium Mannheim: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6379756
Polizeipräsidium Mannheim, Erstmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6379205
§ 21a StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
Unfallforschung der Versicherer: https://www.udv.de/udv/verkehrsmittel/pkw/unfallgefaehrdung-von-ruecksitzinsassen-75094

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