Antrag aus Berlin fordert Gesetzesänderung
Ein Initiativantrag aus dem Berliner Landesverband der CDU fordert eine grundlegende Neuerung im Strafrecht: Die Altersgrenze für Strafmündigkeit soll von derzeit 14 auf 12 Jahre gesenkt werden. Dies betrifft Paragraf 19 des Strafgesetzbuches. Bislang gelten Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren als schuldunfähig vor dem Gesetz.
Was die Antragsteller wollen
Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit der veränderten Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen im digitalen Zeitalter. Soziale Medien und das Internet würden dazu führen, dass junge Menschen früher als bisher ein Bewusstsein für richtig und falsch entwickeln. Wer im Alter von 12 Jahren wissentlich Unrecht tut, müsse dafür auch zur Verantwortung gezogen werden, so die Argumentation.
Ausnutzung durch Kriminelle
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Begründung: Aktuell würden kriminelle Banden und organisierte Strukuren die Strafunmündigkeit von Kindern und Jugendlichen gezielt ausnutzen. Diese würden Minderjährige für Straftaten als ‚Handlanger‘ einsetzen, da sie bislang strafrechtlich nicht belangt werden könnten. „Die Organisierte Kriminalität, auch aus Clan-Strukturen oder dem europäischen Ausland heraus, nutzt bewusst die Strafunmündigkeit von Kindern aus“, heißt es in dem Antrag.
Forderung nach gerichtlichen Maßnahmen
Das vorgeschlagene „Verantwortungsverfahren“ soll sicherstellen, dass bei straffälligen Minderjährigen frühzeitig und verbindlich gerichtliche Entscheidungen getroffen werden. Dies gehe über die bisherigen Möglichkeiten des Jugendamtes hinaus. Die Antragsteller sehen darin eine Notwendigkeit angesichts immer brutaler werdender Taten.
Für Opfer bleibt es oft eine schwere Belastung, wenn minderjährige Täter bei gravierenden Vergehen aufgrund ihres Alters keinerlei strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Die CDU-Delegierten auf dem Bundesparteitag werden sich nun mit diesem brisanten Vorschlag auseinandersetzen müssen.


