Jugendstrafrecht: Neue Debatte geplant
Ein kontroverser Antrag liegt auf dem Tisch der CDU: Auf dem Bundesparteitag in Stuttgart soll diskutiert werden, ob die Strafmündigkeit künftig bereits ab dem 12. Lebensjahr gelten soll. Bislang sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nach deutschem Recht schuldunfähig.
Früheres Unrechtsbewusstsein als Begründung
Initiatoren des Antrags, darunter der Berliner CDU-Landesverband, argumentieren, dass Kinder und Jugendliche durch die weitreichende Nutzung von Internet und sozialen Medien heute deutlich früher ein Bewusstsein für richtiges und falsches Handeln entwickeln. Wer demnach wissentlich Unrecht tut, müsse auch dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Besorgnis äußern die Antragsteller auch über die Ausnutzung der aktuellen Gesetzeslage durch organisierte Kriminalität. Soziale Netzwerke und kriminelle Strukturen würden gezielt die Strafunmündigkeit junger Menschen für ihre Taten instrumentalisieren. Dies führe zu einer Zunahme brutaler Verbrechen, bei denen die jungen Täter bislang straffrei blieben.




