In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben zu haben. Das Gericht sieht in einem früheren Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine Verletzung des religiösen Selbstbestimmungsrechts des Arbeitgebers.
Konkret ging es um einen Fall, in dem das Bundesarbeitsgericht die Diakonie zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt hatte. Die Diakonie hatte eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dies wertete das Bundesarbeitsgericht als ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch das Bundesarbeitsgericht dem verfassungsrechtlich verankerten religiösen Selbstbestimmungsrecht nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen hat. Der Zweite Senat hob daher das ursprüngliche Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Prüfung zurück. Der Beschluss datiert vom 29. September 2025 und trägt das Aktenzeichen 2 BvR 934/19.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)