Die Routinekontrolle im Regionalzug RE3069, der von Schaffhausen nach Singen unterwegs war, nahm eine unerwartete Wendung für einen 29-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz die Personalien des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag. Dieser Haftbefehl resultierte aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Konstanz vom Juli 2024, der wegen Trunkenheit im Verkehr ergangen war. Der Mann hatte die ihm auferlegte Geldstrafe bis dato nicht beglichen.
Unvermeidliche Ersatzfreiheitsstrafe
Vor Ort konnte der Beschuldigte die ausstehende Geldstrafe nicht aufbringen. Dies hatte zur Folge, dass er die im Haftbefehl festgelegte 19-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste. Die Bundespolizisten brachten den Mann daraufhin direkt in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.


