Die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, hat eine Reform des „Hacker-Paragrafen“ gefordert. Laut Plattner sei es entscheidend, dass Personen, die Schwachstellen in Unternehmens-IT-Systemen offenlegen, rechtlich geschützt werden. Dies äußerte sie gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
„Wenn jemand zu mir kommt und sagt, es gibt da ein Problem in deiner Software, dann darf diese Person nicht strafverfolgt werden. Dann müssen wir nur Danke sagen“, betonte Plattner. Sie unterstrich dabei die Notwendigkeit, dass diese Akteure, zu denen sowohl private Hacker als auch Wissenschaftler gehören können, eine „gute Absicht“ verfolgen müssen. Dies bedeutet, dass ihr Handeln darauf abzielen sollte, „die Sicherheit der IT-Landschaft verbessern zu wollen“.
Aktuell regelt Paragraf 202a StGB das „Ausspähen von Daten“ und verbietet dies für Personen, die keinen berechtigten Zugang zu den betreffenden Daten haben oder für die diese Daten nicht bestimmt sind. Die vorherige Ampel-Koalition hatte bereits einen Gesetzentwurf eingebracht, der Ausnahmen vorsieht und das „Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren“ von einer Bestrafung ausnehmen soll.
BSI-Chefin Plattner machte darauf aufmerksam, dass ein entsprechender Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Forschern, die Sicherheitslücken in Firmen-IT aufdecken, dem Justizministerium vorliegt. „Da muss es jetzt zügig weitergehen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass ethische Hacker entkriminalisiert werden. Und das ist richtig“, bekräftigte Plattner.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
