Wartezeiten nicht verbessert – Gesetz auf dem Prüfstand

Rechnungshof kritisiert Milliarden-Ausgaben für Arzttermine

Foto: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Trotz immenser Mehrausgaben von 2,9 Milliarden Euro seit 2019 hat sich der Zugang zu ärztlicher Versorgung für gesetzlich Versicherte laut Bundesrechnungshof nicht verbessert. Im Gegenteil: Die durchschnittlichen Wartezeiten auf Facharzttermine haben sich verlängert. Nun fordert der Rechnungshof die Abschaffung von Vergütungsregeln, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt wurden.

Milliarden versickert?

Der Bundesrechnungshof hat dieeffizienzvon umfangreichen Investitionen in die Vermittlung von Arztterminen stark in Zweifel gezogen. Allein bis Mitte 2024 zahlten die Krankenkassen zusätzliche 2,9 Milliarden Euro, um den Versicherten einen besseren Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Eine positive Bilanz lässt sich daraus offenbar nicht ziehen.

Wartezeiten verdoppelt

Die Prüfer des Bundesrechnungshofs stellen in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags fest, dass sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte seit 2019 sogar verlängert haben. Von 33 Tagen im Jahr 2019 sind sie inzwischen auf 42 Tage im Jahr 2024 gestiegen – eine Zunahme von rund einer Woche.

Gesetz soll warten – Kosten laufen weiter

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut des Berichts, das umstrittene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erst zu überprüfen, wenn das neue Primärarztsystem eingeführt ist. Für den Bundesrechnungshof kommt dies zu spät. Bis dahin würden weiterhin Gelder ausgegeben, die keinen sichtbaren Nutzen brächten. Ursprünglich wurde das Gesetz aus dem Jahr 2019 verabschiedet, um Patienten den Arztbesuch zu erleichtern, indem Ärzte für bestimmte Termine zusätzliche Vergütungen erhielten.