Kampfsport als Vorbereitung auf Gewalt
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung von vier Männern wegen ihrer Mitgliedschaft in der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ größtenteils bestätigt.
Die Gruppe, die sich 2019 in Eisenach formierte, bestand aus zehn bis 15 Mitgliedern. Laut Oberlandesgericht Thüringen verfolgte die Vereinigung das Ziel, Gewalt gegen Personen aus dem „feindlichen“ Spektrum – darunter Polizisten und politische Gegner – sowie gegen Menschen aus dem „asozialen Milieu“ auszuüben. Kampfsport diente dabei als Training für reale Auseinandersetzungen.
Der Generalbundesanwalt hatte auf eine Einstufung der Gruppe als terroristische Vereinigung gedrängt, doch der BGH folgte dieser Argumentation nicht.
Waffen und Strafen im Fokus
Die Angeklagten sollen einzeln oder gemeinsam eine Reihe von Straftaten begangen haben, darunter mehrfach gefährliche Körperverletzungen. Bei zwei Verdächtigen wurden Waffen oder Waffenteile sichergestellt.
Obwohl der BGH keine Rechtsfehler im Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen feststellte, gibt es leichte Korrekturwünsche. Die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendeliktes könne nicht ausgeschlossen werden, und bei einem anderen sei die Jugendstrafe möglicherweise zu niedrig angesetzt worden. Ein anderer Senat des Thüringer Oberlandesgerichts muss sich nun in diesen Punkten erneut mit den Fällen beschäftigen.
