Strengere Regeln für kritische Infrastruktur

Bundesrat billigt Kritis-Dachgesetz – Bessere Abwehr von Krisen

Bundesrat billigt Kritis-Dachgesetz – Bessere Abwehr von Krisen
Foto: Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026, via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesrat hat dem Kritis-Dachgesetz zugestimmt, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren zu besserem physischen Schutz ihrer Anlagen und meldepflichtigen Vorfällen. Trotz Kritik der Länderkammer wird auf einen Vermittlungsausschuss verzichtet, stattdessen gibt es eine Forderung nach Nachbesserungen.

Schutz kritischer Anlagen gestärkt

Der Bundesrat hat grünes Licht für das Kritis-Dachgesetz gegeben. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit lebenswichtiger Infrastrukturen gegenüber Krisen zu erhöhen. Es geht um Sektoren wie Energie, Wasser, Gesundheit und Transport. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft gesichert werden.

Unternehmen in diesen zehn Schlüsselbereichen müssen ihre Anlagen künftig besser physisch schützen. Das Gesetz legt fest, welche Einrichtungen als unentbehrlich gelten. Das Innenministerium wird die genauen Kriterien per Rechtsverordnung definieren. Grundsätzlich zählen dazu Einrichtungen, die mindestens 500.000 Menschen versorgen.

Risikoanalysen und Meldepflichten

Staatliche Stellen sind angehalten, Risikoanalysen für kritische Dienstleistungen zu erstellen. Diese bilden die Basis für regelmäßige Bewertungen und die Entwicklung von Resilienzplänen durch die Betreiber. Ob Naturkatastrophen, Sabotage oder menschliches Versagen – alle Risiken sollen berücksichtigt werden. Auch die Pflicht zur Meldung von Vorfällen ist vorgesehen.

Für alle Sektoren gelten künftig Mindestanforderungen. Dazu gehören Maßnahmen für Notfälle, Ausfallsicherheit und verbesserter Objektschutz. Konkrete Vorgaben werden aber nicht gemacht, stattdessen müssen die Betreiber geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen. Die Art der Maßnahmen wird sich je nach Sektor und Unternehmen unterscheiden.

Länder fordern Nachbesserungen

Im Vorfeld hatte der Bundesrat Kritik geübt. Die erwartete Erhöhung der Resilienz blieb hinter den Erwartungen der Länder zurück. Auch eine bundesweit einheitliche Umsetzung wurde befürchtet. Die Länder forderten zudem eine Absenkung des Schwellenwerts für die Betroffenheit auf 150.000 versorgte Personen. Des Weiteren wurde bemängelt, dass Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten, obwohl für die Länder erhebliche Kosten entstehen würden.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)