Nazi-Parole wird ihm zum Verhängnis

BGH bestätigt Urteile gegen Björn Höcke: Revisionen verworfen – Geldstrafen rechtskräftig

BGH bestätigt Urteile gegen Björn Höcke: Revisionen verworfen – Geldstrafen rechtskräftig

Höcke-Prozess in Halle (Saale) (Archiv)

Foto: Foto via dts Nachrichtenagentur

Jetzt ist es endgültig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke bestätigt. Damit sind die zwei Verurteilungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig.

Wie der BGH am Donnerstag mitteilte, wurden Höckes Revisionen verworfen. Die Beschlüsse fielen bereits am 20. August 2025 (Az.: 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24).

Höcke rief SA-Parole auf Wahlbühne

Die Vorwürfe wiegen schwer: Laut Landgericht Halle (Saale) hatte Höcke 2021 bei einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet – ein verbotener Wahlspruch der NSDAP-Sturmabteilung (SA).

2023 in Gera ging er laut Gericht sogar noch weiter: Dort deutete er die Parole an und ließ sie vom Publikum laut zu Ende rufen.

Für beide Fälle wurde er 2024 verurteilt: Das Gericht verhängte 100 und 130 Tagessätze Geldstrafe, insgesamt knapp 30.000 Euro.

BGH sieht keine Fehler – Urteil ist endgültig

Höcke hatte vor Gericht bestritten, von der Herkunft und der Einstufung der Parole gewusst zu haben. Doch die höchsten Strafrichter stellten klar: Keine Rechtsfehler, die Urteile bleiben bestehen.

Damit ist klar: Höcke ist rechtskräftig verurteilt – und muss die Geldstrafe zahlen