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Nazi-Parole wird ihm zum Verhängnis

BGH bestätigt Urteile gegen Björn Höcke: Revisionen verworfen – Geldstrafen rechtskräftig

Jetzt ist es endgültig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke bestätigt. Damit sind die zwei Verurteilungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig.

Höcke-Prozess in Halle (Saale) (Archiv)
Foto via dts Nachrichtenagentur

Wie der BGH am Donnerstag mitteilte, wurden Höckes Revisionen verworfen. Die Beschlüsse fielen bereits am 20. August 2025 (Az.: 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24).

Höcke rief SA-Parole auf Wahlbühne

Die Vorwürfe wiegen schwer: Laut Landgericht Halle (Saale) hatte Höcke 2021 bei einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet – ein verbotener Wahlspruch der NSDAP-Sturmabteilung (SA).

2023 in Gera ging er laut Gericht sogar noch weiter: Dort deutete er die Parole an und ließ sie vom Publikum laut zu Ende rufen.

Für beide Fälle wurde er 2024 verurteilt: Das Gericht verhängte 100 und 130 Tagessätze Geldstrafe, insgesamt knapp 30.000 Euro.

BGH sieht keine Fehler – Urteil ist endgültig

Höcke hatte vor Gericht bestritten, von der Herkunft und der Einstufung der Parole gewusst zu haben. Doch die höchsten Strafrichter stellten klar: Keine Rechtsfehler, die Urteile bleiben bestehen.

Damit ist klar: Höcke ist rechtskräftig verurteilt – und muss die Geldstrafe zahlen

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