Urteile gegen 'Knockout 51' weitgehend haltbar – Terror-Einstufung gescheitert

BGH bestätigt Urteil gegen rechtsradikale Kampfsportgruppe

BGH bestätigt Urteil gegen rechtsradikale Kampfsportgruppe
Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen von vier Mitgliedern der rechtsextremen Kampfsportgruppe 'Knockout 51' weitgehend bestätigt. Eine Einstufung als terroristische Vereinigung scheiterte jedoch. Das Oberlandesgericht Thüringen hatte die Angeklagten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Einzelne Strafen müssen nun neu geprüft werden.

Strafen für rechtsextreme Gruppe halten vor BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile gegen vier Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe ‚Knockout 51‘ größtenteils bestätigt. Eine von ihnen geforderte Einstufung der Gruppe als terroristische Vereinigung lehnte das Gericht am Donnerstag jedoch ab.

Gewalt und Körperverletzung als Ziel

Die Gruppe, die 2019 im thüringischen Eisenach gegründet wurde und aus etwa zehn bis 15 Personen bestand, hatte sich nach Angaben des Oberlandesgerichts Thüringen zum Ziel gesetzt, gewaltsame Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern und Menschen, die dem ‚asozialen Milieu‘ zugerechnet wurden, zu führen. Selbstverteidigungstraining soll der Vorbereitung auf reale Kampfsituationen gedient haben.

Im Zuge der Gruppierung kam es zu zahlreichen Straftaten, darunter mehrfach gefährliche Körperverletzungen. Bei zwei Angeklagten stellten die Ermittler zudem Waffen und Waffenteile sicher.

Einige Strafen müssen neu verhandelt werden

Der BGH sah in der vom Oberlandesgericht getroffenen Entscheidung keine Rechtsfehler. Allerdings gab es teilweise Erfolg für das Rechtsmittel des Generalbundesanwalts: Die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendelikts konnte nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde bei einem weiteren Angeklagten offenbar eine zu geringe Jugendstrafe angesetzt.

Ein anderer Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts muss sich nun erneut mit dem Schuldspruch eines Angeklagten sowie mit der Strafzumessung für zwei weitere Angeklagte befassen.