Strafen für rechtsextreme Gruppe halten vor BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile gegen vier Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe ‚Knockout 51‘ größtenteils bestätigt. Eine von ihnen geforderte Einstufung der Gruppe als terroristische Vereinigung lehnte das Gericht am Donnerstag jedoch ab.
Gewalt und Körperverletzung als Ziel
Die Gruppe, die 2019 im thüringischen Eisenach gegründet wurde und aus etwa zehn bis 15 Personen bestand, hatte sich nach Angaben des Oberlandesgerichts Thüringen zum Ziel gesetzt, gewaltsame Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern und Menschen, die dem ‚asozialen Milieu‘ zugerechnet wurden, zu führen. Selbstverteidigungstraining soll der Vorbereitung auf reale Kampfsituationen gedient haben.
Im Zuge der Gruppierung kam es zu zahlreichen Straftaten, darunter mehrfach gefährliche Körperverletzungen. Bei zwei Angeklagten stellten die Ermittler zudem Waffen und Waffenteile sicher.
Einige Strafen müssen neu verhandelt werden
Der BGH sah in der vom Oberlandesgericht getroffenen Entscheidung keine Rechtsfehler. Allerdings gab es teilweise Erfolg für das Rechtsmittel des Generalbundesanwalts: Die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendelikts konnte nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde bei einem weiteren Angeklagten offenbar eine zu geringe Jugendstrafe angesetzt.
Ein anderer Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts muss sich nun erneut mit dem Schuldspruch eines Angeklagten sowie mit der Strafzumessung für zwei weitere Angeklagte befassen.
