Reparaturrecht wird umgesetzt
Berlin – im Tagesverlauf kündigen Ministerien die Planung der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie an. Der Entwurf sieht vor, dass Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke während der üblichen Lebensdauer reparierbar bleiben und Ersatzteile länger vorrätig sind.
Außerdem soll die Herstellung so erfolgen, dass Reparaturen leichter fallen. Software, die Reparaturen behindert, soll nicht eingesetzt werden dürfen; Dritte sollen Ersatzteile nutzen dürfen, ohne an Originalteile gebunden zu sein.
Vorteile für Verbraucher
Weitere Bestimmungen würden ermöglichen, dass Reparaturen preisgünstig angeboten werden, auch nach Ablauf der Gewährleistung. Ein Produkt gilt als mangelhaft, wenn es nicht reparierbar ist, was in der Praxis unter Umständen eine Neulieferung auslösen könnte.
Wirtschaftliche Perspektiven
Die Politik betrachtet das Gesetz als Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Kritiker fordern Klarheit und weniger Bürokratie; Befürworter rechnen mit Kostenersparnissen für Haushalte und weniger Ressourcenverbrauch.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)





