Stuttgart (ots) – Unter der Federführung des Bundeskriminalamts (BKA) fand am 25. Februar 2026 der bundesweite Aktionstag zur Bekämpfung von strafbaren Hasspostings im Internet statt. Ziel dieser konzertierten polizeilichen Maßnahmen war es, konsequent gegen strafbare Hass- und Hetzinhalte vorzugehen, die im digitalen Raum gepostet werden.
Bundesweit waren Strafverfolgungsbehörden im Einsatz. In Baden-Württemberg wurden bei insgesamt vier Personen im Bereich der Polizeipräsidien Konstanz, Mannheim und Karlsruhe Durchsuchungs- und Vernehmungsmaßnahmen durchgeführt. Die insgesamt drei anhängigen Ermittlungsverfahren erstrecken sich über verschiedene Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität. Es geht um Straftatbestände wie Volksverhetzung, Verwenden verfassungswidriger Symbole sowie Verstöße gegen das Vereinsverbot. Die Maßnahmen gegen die vier 17- bis 41-Jahre alten Personen wurden durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg koordiniert.
Die deutschen Strafverfolgungsbehörden führen regelmäßig Aktionstage zur Bekämpfung von Hasskriminalität durch. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Als Hasspostings werden Inhalte bezeichnet, die im Internet verbreitet werden und durch diskriminierende oder hetzerische Wortwahl gegen bestimmte Personen oder Personengruppen gerichtet sind.
Alle Personen, die im Internet auf Hasspostings oder hetzerische Inhalte stoßen oder selbst davon betroffen sind, werden gebeten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten oder die Meldungsportale der sozialen Netzwerke zu nutzen.
