Georgien, Albanien, Türkei besonders betroffen

8.000 Ausländer erhielten Ausweisungsverfügung

8.000 Ausländer erhielten Ausweisungsverfügung
Foto: Archivbild: Einblick in eine Asylunterkunft.

Auch Minderjährige und sogar strafunmündige Kinder sind von Aufenthaltsentzug betroffen. Die Linksfraktion kritisiert die Verschärfung des Ausweisungsrechts und die Auswirkungen auf Grundrechte. Eine genaue Zahl der tatsächlichen Abschiebungen liegt nicht vor.

Mehr als 8.000 Menschen zur Ausreise gezwungen

Im vergangenen Jahr verloren über 8.000 Ausländer in Deutschland ihren legalen Aufenthaltsstatus. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ vorliegt.

Hauptbetroffene Nationalitäten

Insbesondere Menschen aus Georgien (671), Albanien (661) und der Türkei (618) waren von diesen Ausweisungsverfügungen betroffen. Die Gesamtzahl der im Jahr 2024 ausgestellten Bescheide lag mit 9.277 etwas höher. Damals waren Albaner (923), Georgier (740) und Türken (701) am häufigsten betroffen.

Minderjährige im Visier

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass auch Minderjährige zur Ausweisung stehen. Im Jahr 2025 waren 43 Personen unter 18 Jahren betroffen. Davon waren 24 Kinder unter 14 Jahren, die strafrechtlich nicht belangt werden können, und 19 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.

Kritik an Verschärfung

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisierte die zunehmenden Ausweisungen: „Weil das Ausweisungsrecht in den letzten Jahren mehrfach verschärft wurde, können schon geringfügige Taten zur Ausweisung führen.“ Sie bezeichnete dies als schwere Eingriffe in die Grundrechte. Ob die ausgesprochenen Verfügungen zu tatsächlichen Abschiebungen führten, konnte die Regierung nicht präzise beziffern.