Notfallreform soll Milliarden einsparen

Berlin plant Notfallreform zur Entlastung von Notaufnahmen

Das Bundesgesundheitsministerium unter Ministerin Nina Warken (CDU) plant eine umfassende Notfallreform. Ziel ist die Entlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten sowie signifikante Einsparungen im Gesundheitswesen. Ein Referentenentwurf sieht eine Neuorganisation der Notfallversorgung vor, um echte Notfälle effizienter behandeln zu können.
Berlin plant Notfallreform zur Entlastung von Notaufnahmen
Berlin plant Notfallreform zur Entlastung von Notaufnahmen
Notfallaufnahme (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Folge uns auf:

Bundesgesundheitsministerin (CDU) hat einen Referentenentwurf für eine Notfallreform vorgelegt, der weitreichende Änderungen im deutschen Gesundheitswesen vorsieht. Die Maßnahmen sollen die Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten und gleichzeitig Milliardensummen einsparen. Dies geht aus einem der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hervor.

Kernstück der geplanten Reform ist eine verpflichtende telefonische oder persönliche medizinische Ersteinschätzung. Diese soll dazu dienen, echte frühzeitig zu erkennen und den Missbrauch von Notfalleinrichtungen zu reduzieren. Patienten können zwar weiterhin Notaufnahmen ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen, würden jedoch durch einen vorherigen Anruf bei der kassenärztlichen Notfallnummer 116117 und Vorlage eines entsprechenden Nachweises in der Notaufnahme in der Regel schneller behandelt.

Integrierte Notfallzentren und Vernetzung von Notrufnummern

Die Reform sieht den bundesweiten Aufbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) vor, die gemeinsam von Kliniken und niedergelassenen Ärzten betrieben werden sollen und rund um die Uhr geöffnet sind. In diesen Zentren sollen Patienten je nach Dringlichkeit entweder in der Notaufnahme behandelt, an eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen oder, bei Bagatellfällen, an die Regelversorgung übergeben werden.

Ein weiteres zentrales Element ist die digitale Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116117. Die Ersteinschätzung soll bundesweit einheitlich erfolgen, um Patienten direkt an die passende Versorgungsstelle weiterleiten zu können. Laut Entwurf könnten hierdurch jährlich rund 1,21 Millionen Notdienstfälle vermieden und etwa 2,3 Milliarden Euro eingespart werden.

Finanzierung und Einspareffekte

Für die Digitalisierung von Arztpraxen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten sind jährliche Investitionen von 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur vorgesehen. Die Reform ermöglicht es Rettungsdiensten zudem, ihre Leistungen als eigenständigen Bereich im Sozialgesetzbuch 5 abzurechnen, was Patienten von hohen Eigenanteilen entlasten soll.

Das Ministerium prognostiziert im ersten Jahr Einsparungen von knapp 300 Millionen Euro, die langfristig auf über eine Milliarde Euro jährlich anwachsen sollen. Der größte Spareffekt wird durch die Weiterverweisung von Patienten aus Rettungsleitstellen an die ambulante Versorgung erwartet (bis zu 700 Millionen Euro jährlich). Weitere Einsparungen ergeben sich aus der Reduzierung von Rettungstransporten und Notarzteinsätzen. Zusätzlich wird ein Sparpotenzial von über einer Milliarde Euro jährlich durch die Vermeidung von Folgekosten stationärer Behandlungen nach nicht bedarfsgerechten Rettungseinsätzen erwartet. Die Befassung des Bundeskabinetts mit dem Entwurf ist für Anfang des kommenden Jahres geplant.

(Mit Material der der dts Nachrichtenagentur erstellt)

Anzeige

Das Könnte Sie auch interessieren

Mehr von InsideBW.de

Das könnte dich auch Interessieren – mehr aus dem Netz

Anzeige

Neueste Artikel