Kommunen erhalten künftig die Befugnis, einen Maximalpreis pro Quadratmeter für die Mieten von Bürgergeld-Haushalten zu bestimmen. Dies teilte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage der „Frankfurter Rundschau“ von Ippen-Media mit. Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) beabsichtigt, mit dieser Maßnahme, bekannt als „Quadratmeterdeckel“, gegen überhöhte Ausgaben für Unterkunft und den Missbrauch von Sozialleistungen durch sogenannte „Schrottimmobilien“ vorzugehen.
Bislang orientieren sich die Zahlungen für Miet- und Heizkosten an pauschalen Obergrenzen, die von der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Wohnfläche abhängen. Die Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte dazu: „In sogenannten Schrottimmobilien wohnen aber häufig sehr viele Bedarfsgemeinschaften auf engem Raum.“ Dies führe zu „unverhältnismäßig hohen Quadratmeterpreisen“.
Der neu eingeführte Deckel soll solche Entwicklungen unterbinden. „Der Deckel müsste von den kommunalen Trägern so gewählt werden, dass er vor allem Extremfälle verhindert, zugleich aber dem jeweiligen regionalen Preisniveau Rechnung trägt“, führte die Sprecherin weiter aus. Sollten die Mietkosten von Bürgergeld-Haushalten die festgelegte Grenze übersteigen, können die Jobcenter ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren einleiten.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)