Rassismus in Behörden weit verbreitet

Antirassismus-Beauftragte fordert Konsequenzen aus neuer Studie

Antirassismus-Beauftragte fordert Konsequenzen aus neuer Studie
Foto: Natalie Pawlik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Eine neue Studie des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt deckt institutionellen Rassismus in staatlichen Behörden auf. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, bezeichnet die Ergebnisse als alarmierend und fordert konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung im öffentlichen Dienst. Die Untersuchung analysierte über drei Jahre hinweg die Praktiken in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden.

Studie „Inra“ deckt Muster auf

Die Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) liefert erschreckende Einblicke in die Art und Weise, wie Rassismus im deutschen Verwaltungsapparat wirkt. Laut Natalie Pawlik (SPD), der Bundesbeauftragten für Antirassismus, äußert sich dieser nicht nur in offenen Hassattacken, sondern vor allem in tief verwurzelten Vorurteilen und unbewussten Denkmustern.

Diese subtilen Formen der Diskriminierung beeinflussten laut Pawlik Handlungsweisen und Routinen innerhalb von Behörden wie der Verwaltung, Polizei, dem Bildungssystem und der Justiz. „Das Handelns staatlicher Institutionen […] entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit“, betonte sie gegenüber der „Rheinischen Post“.

Fehlende Schutzlücken im Recht

Die Wissenschaftler der Inra-Studie forschten über drei Jahre hinweg und erhielten dabei erstmals breiten Zugang zu staatlichen Institutionen. Ihr Bericht zeigt, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Bereichen nachweisbar ist. Sie manifestiert sich in individuellen Einstellungen von Mitarbeitern, in behördlichen Praktiken und im Umgang mit Beschwerden. Offene Anfeindungen sind dabei selten; stattdessen stecke Rassismus in Routinen, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur.

Besonders kritisch bewertet die Studie strukturelle Schwächen im Rechtssystem. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bislang nicht für das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden. Das bedeutet, wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf dieses zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen, was erhebliche Schutzlücken offenbart.

Pawlik plant Maßnahmen

Die Bundesbeauftragte für Antirassismus kündigte an, die Ergebnisse der Inra-Studie genau zu prüfen. Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium sollen die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen, dessen Koordination Pawlik übernommen hat. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben“, erklärte sie.