Geldstrafe führt zu Haftsitz
Am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein: Trunkenheit im Verkehr endet mit Haft
Foto: Polizei BW
Ein 31-jähriger Mann aus Frankreich sah sich am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein mit den Konsequenzen einer unbezahlten Geldstrafe konfrontiert. Eine vergangene Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr führte zur Ausstellung eines Haftbefehls, der nun bei der Einreise vollstreckt wurde.
Die Bundespolizei hat am Sonntag den 9. November 2025, am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein, einen französischen Staatsangehörigen festgenommen. Gegen den 31-jährigen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vor, da er eine im vergangenen Jahr wegen Trunkenheit im Verkehr verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro nicht beglichen hatte.
Bei der routinemäßigen Einreisekontrolle aus Frankreich wurde der Gesuchte von den Einsatzkräften der Bundespolizei identifiziert und festgenommen. Da der Mann die ausstehende Summe vor Ort nicht aufbringen konnte, steht ihm nun eine Ersatzfreiheitsstrafe bevor. Das bedeutet, dass die nicht gezahlte Geldstrafe in Tage Haft umgewandelt wird.
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