Die Maßnahme, organisiert vom Bundesministerium des Innern und durchgeführt von der Bundespolizei, erfolgte in enger Abstimmung mit dem baden-württembergischen Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ und dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Zehn der Männer wurden direkt aus dem Gefängnis oder der Abschiebehaft zum Flugzeug gebracht, drei weitere wurden zuvor von der Landespolizei festgenommen.
Sechs Sexualstraftäter unter den Abgeschobenen – auch Vergewaltiger aus Ulm
Unter den abgeschobenen Personen befinden sich sechs verurteilte Sexualstraftäter. Besondere Brisanz hat dabei ein Fall, der landesweit für Entsetzen sorgte: Einer der Männer war an der stundenlangen Gruppenvergewaltigung einer damals 14-Jährigen im Raum Ulm beteiligt. Das Mädchen wurde zuvor wehrlos gemacht, indem ihm Alkohol und Drogen verabreicht wurden. Der Haupttäter in diesem Fall konnte bereits im Sommer 2024 nach Afghanistan abgeschoben werden.
Justiz– und Migrationsministerin Marion Gentges erklärte dazu: „Es ist wichtig, dass wir heute wieder eine Chartermaßnahme nach Afghanistan erfolgreich durchgeführt haben. Dies zeigt, dass der Rechtsstaat auch unter schwierigen Rahmenbedingungen handlungsfähig ist. Wir konnten heute dreizehn schwere Straftäter nach Afghanistan abschieben. Das ist ein Gewinn für die Sicherheit in unserem Land.“
Bei den weiteren Abgeschobenen handelt es sich um Kriminelle, die wegen schwerer Delikte wie Tötung, gefährlicher Körperverletzung, Drogenhandel und schwerer Brandstiftung zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren.
Klare Botschaft: „Wer hier Straftaten begeht, muss unser Land verlassen“
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek ergänzte die unmissverständliche Haltung der Landesregierung: „Die Botschaft ist klar: Wer hier Straftaten begeht, muss unser Land verlassen. Dies ist auch wichtig, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung zur Aufnahme Schutzberechtigter erhalten bleibt. Unser gemeinsames Ziel von Land und Bund muss es jetzt sein, Abschiebungsflüge nach Afghanistan für schwere Straftäter regelmäßig durchzuführen.“
Als weitere Konsequenz wurde gegen alle dreizehn Personen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengen-Raum verhängt. Die schnelle und konsequente Abschiebung wird in Baden-Württemberg durch den Sonderstab „Gefährliche Ausländer“ vorangetrieben, um die Verfahren zu beschleunigen und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken.