Keine Pflicht – aber klare Empfehlungen vom Kultusministerium

Ab dieser Temperatur gibt’s Hitzefrei in Baden-Württemberg – doch viele gehen leer aus!

Wenn die Temperaturen in den Klassenzimmern steigen, stellt sich jedes Jahr die gleiche Frage: Gibt es heute Hitzefrei? Gerade bei Außentemperaturen von über 30 Grad fordern viele Eltern und Schüler eine frühzeitige Unterrichtsverkürzung. Doch wie sieht die Regelung in Baden-Württemberg tatsächlich aus?
Ab dieser Temperatur gibt’s Hitzefrei in Baden-Württemberg – doch viele gehen leer aus!
Ab dieser Temperatur gibt’s Hitzefrei in Baden-Württemberg – doch viele gehen leer aus!
Foto: insidebw.de/AI

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Keine Pflicht – aber klare Empfehlungen vom Kultusministerium

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat klargestellt: Es gibt keine landesweite Hitzefrei-Regelung. Stattdessen entscheiden die Schulleitungen eigenverantwortlich, ob und wann sie den Unterricht aufgrund hoher Temperaturen verkürzen. Dabei sind vor allem Betreuungssituationen, etwa bei Fahrschülern, zu beachten.

ist, dass nicht alle Kinder bei plötzlichem Unterrichtsende problemlos nach Hause kommen – gerade auf dem Land oder in Ganztagsschulen. Daher müssen Schulen sicherstellen, dass Aufenthaltsräume und Aufsicht bis zur Heimfahrt bereitgestellt werden.

Diese Kriterien gelten als Orientierung

Damit Entscheidungen nicht willkürlich getroffen werden, hat das Ministerium klare Empfehlungen formuliert. Schulen können sich bei der Frage nach Hitzefrei an folgenden Punkten orientieren:

  • Die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten.
  • Hitzefrei gibt es frühestens nach der 4. Unterrichtsstunde – unabhängig vom Schulbeginn.
  • Schulleitungen stimmen sich möglichst mit benachbarten Schulen ab, damit es keine großen Unterschiede gibt.
  • Die Entscheidung liegt allein bei der Schulleitung – nicht beim Ministerium.
  • Für Fahrschüler:innen muss bei Bedarf ein Aufenthaltsraum mit Aufsicht organisiert werden.
  • Berufliche Schulen und die gymnasiale Oberstufe sind von Hitzefrei grundsätzlich ausgeschlossen.

Mit Elternbeirat und Schulkonferenz abstimmen

Das Ministerium empfiehlt außerdem, das Thema „Hitzefrei“ regelmäßig im Elternbeirat und der Schulkonferenz zu besprechen. So können die Interessen von Eltern, Lehrkräften und Schülern besser berücksichtigt werden.

Fazit:

„Hitzefrei“ ist in möglich, aber kein Automatismus. Die Schulleitungen entscheiden im Einzelfall – orientiert an Temperatur, Betreuung und den Vorgaben des Kultusministeriums. Für viele Schüler bleibt es damit weiterhin eine Ermessensentscheidung – auch bei 36 Grad im Schatten.

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