Keine Pflicht – aber klare Empfehlungen vom Kultusministerium
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat klargestellt: Es gibt keine landesweite Hitzefrei-Regelung. Stattdessen entscheiden die Schulleitungen eigenverantwortlich, ob und wann sie den Unterricht aufgrund hoher Temperaturen verkürzen. Dabei sind vor allem Betreuungssituationen, etwa bei Fahrschülern, zu beachten.
Hintergrund ist, dass nicht alle Kinder bei plötzlichem Unterrichtsende problemlos nach Hause kommen – gerade auf dem Land oder in Ganztagsschulen. Daher müssen Schulen sicherstellen, dass Aufenthaltsräume und Aufsicht bis zur Heimfahrt bereitgestellt werden.
Diese Kriterien gelten als Orientierung
Damit Entscheidungen nicht willkürlich getroffen werden, hat das Ministerium klare Empfehlungen formuliert. Schulen können sich bei der Frage nach Hitzefrei an folgenden Punkten orientieren:
- Die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten.
- Hitzefrei gibt es frühestens nach der 4. Unterrichtsstunde – unabhängig vom Schulbeginn.
- Schulleitungen stimmen sich möglichst mit benachbarten Schulen ab, damit es keine großen Unterschiede gibt.
- Die Entscheidung liegt allein bei der Schulleitung – nicht beim Ministerium.
- Für Fahrschüler:innen muss bei Bedarf ein Aufenthaltsraum mit Aufsicht organisiert werden.
- Berufliche Schulen und die gymnasiale Oberstufe sind von Hitzefrei grundsätzlich ausgeschlossen.
Mit Elternbeirat und Schulkonferenz abstimmen
Das Ministerium empfiehlt außerdem, das Thema „Hitzefrei“ regelmäßig im Elternbeirat und der Schulkonferenz zu besprechen. So können die Interessen von Eltern, Lehrkräften und Schülern besser berücksichtigt werden.
Fazit:
„Hitzefrei“ ist in Baden-Württemberg möglich, aber kein Automatismus. Die Schulleitungen entscheiden im Einzelfall – orientiert an Temperatur, Betreuung und den Vorgaben des Kultusministeriums. Für viele Schüler bleibt es damit weiterhin eine Ermessensentscheidung – auch bei 36 Grad im Schatten.