ADAC warnt vor Kostenfallen

Urlaubs-Knöllchen: Ignorieren? Keine gute Idee – Vollstreckung auch in Deutschland! Das müssen Sie jetzt wissen!

Der Urlaub ist vorbei, die Erholung hält an – doch dann der Schock im Briefkasten: ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland! Was viele Autofahrer nicht wissen oder gerne verdrängen: Diese unliebsamen „Souvenirs“ einfach zu ignorieren, kann richtig teuer werden. Denn die Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden. Die ADAC Juristen haben die Fakten zusammengetragen und warnen vor den Kostenfallen in Europas beliebten Urlaubsregionen.
Urlaubs-Knöllchen: Ignorieren? Keine gute Idee – Vollstreckung auch in Deutschland! Das müssen Sie jetzt wissen!
Urlaubs-Knöllchen: Ignorieren? Keine gute Idee – Vollstreckung auch in Deutschland! Das müssen Sie jetzt wissen!
Foto: insidebw.de/AI

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Skandinavien und Nachbarländer bitten kräftig zur Kasse

Wer im Ausland unterwegs ist, muss sich an die dort geltenden Verkehrsregeln halten – eine Binsenweisheit, die bei Missachtung schnell ins Geld gehen kann. Besonders tief in die Tasche greifen müssen Reisende in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 20 km/h kostet in Norwegen mindestens satte 610 Euro! Auch die Niederlande (225 Euro) und Schweden (215 Euro) sind hier unnachgiebig. verlangt 200 Euro, die Schweiz immerhin noch 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland käme man mit mindestens 60 Euro davon.

Alkohol am Steuer? Ein teures „Vergnügen“!

Nicht nur aus Sicherheitsgründen sollte die Null-Promille-Regel im Urlaub gelten. Wer seinen Geldbeutel schonen will, lässt nach dem Alkoholkonsum das Auto stehen. Denn die Strafen sind europaweit drakonisch. Besonders teuer, da einkommensabhängig, wird es in Dänemark, Finnland und Schweden. Aber auch die Schweiz (ab 635 Euro bei 0,5 Promille), Polen (ab 600 Euro schon bei 0,2 Promille), Norwegen (ab 560 Euro bei 0,2 Promille) und Italien (ab 545 Euro bei 0,5 Promille) kennen kein Pardon. Deutschland liegt hier mit mindestens 500 Euro bei 0,5 Promille im europäischen Mittelfeld.

Falschparken und Handy-Sünden: Hier wird’s richtig teuer

Auch das Knöllchen fürs Falschparken kann die Urlaubskasse empfindlich schmälern. Spitzenreiter sind hier die Niederlande (ab 120 Euro), Ungarn (bis zu 390 Euro) und Estland (bis zu 200 Euro). In Deutschland werden für Parkverstöße zwischen 10 und 110 Euro fällig. Wer beim Fahren das Smartphone benutzt, muss in den Niederlanden mit 430 Euro rechnen. Unfassbar teuer ist es in Norwegen: Ein Handyverstoß schlägt dort mit 875 Euro zu Buche! Hierzulande beginnt das Bußgeld bei 100 Euro.

Der ADAC-Tipp: Schnell zahlen und Rabatt sichern!

Die ADAC Juristen haben aber auch einen Spar-Tipp parat: „Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt.“ So gibt es beispielsweise in Spanien bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Nachlass von 50 Prozent. In Italien winken 30 Prozent Rabatt, wenn die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bescheids beglichen wird.

Ignorieren? Keine gute Idee – Vollstreckung auch in Deutschland!

Die Hoffnung, dass ein ausländischer Bußgeldbescheid im Sande verläuft, trügt meist. „Nichtbezahlte Bußgelder aus anderen -Ländern können ab einem Betrag von 70 Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25 Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden“, so die Experten des ADAC. Wichtig: „Gleiches gilt seit dem 1. Mai 2024 auch für Bußgelder aus der Schweiz.“ Zuständig für die Eintreibung ist hierzulande ausschließlich das Bundesamt für . Private Inkassounternehmen haben keine Handhabe: „Für private Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen.“

Ein kleiner Lichtblick: „Punkte und Fahrverbote können derzeit hingegen nur in dem Land verhängt werden, in welchem der Verkehrsverstoß auch begangen wurde.“ Ein Strafzettel aus Italien führt also nicht zu Punkten in Flensburg. Aber Achtung: „Die EU arbeitet jedoch daran, dass Fahrverbote EU-weit vollstreckt werden können.“

Weitere Informationen zu Bußgeldern aus dem Ausland gibt es auf adac.de.

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