Bürgergeld oder Steuerprivileg? Wer hat mehr in der Tasche?
Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum absichern – doch Kritiker behaupten, er ist zu niedrig angesetzt! Aktuell liegt er bei 10.908 Euro im Jahr, während Sozialleistungen wie Bürger- und Wohngeld oft mehr abdecken. Das Problem: Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998 besagt, dass das steuerliche Existenzminimum nicht unter dem Niveau der Sozialhilfe liegen darf. Für viele ein klarer Fall – das muss sich ändern!
Gericht lehnt Klage ab, jetzt ist der Bundesfinanzhof gefragt
Kürzlich entschied das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht, dass der Grundfreibetrag für 2023 nicht zu beanstanden sei. Die Klage wurde abgewiesen, doch das Thema bleibt heiß: Die Revision ist nun beim Bundesfinanzhof anhängig (Aktenzeichen III R 26/24). Wann eine endgültige Entscheidung fällt, ist unklar – aber die Spannung steigt!
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. fordert: Gleiche Regeln für alle!
„Es geht uns nicht darum, Sozialleistungen zu kürzen, sondern um Fairness im Steuerrecht“, erklärt VLH-Chef Jörg Strötzel. Die Forderung: Der Gesetzgeber soll endlich klare Regeln schaffen, damit Bürgergeld und Grundfreibetrag auf einem vergleichbaren Niveau sind. Wer sich benachteiligt fühlt, kann laut VLH jetzt Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen – und auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs warten.
Was plant die Regierung für 2024?
Die gute Nachricht: Der Grundfreibetrag soll 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das betrifft nicht nur Singles, sondern auch Paare, deren Freibetrag auf 23.568 Euro erhöht wird. Allerdings steht die finale Entscheidung des Bundesrats noch aus – und die Diskussion geht in die nächste Runde.
Mit über einer Million Mitgliedern setzt sich die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. weiterhin für faire Steuerregelungen ein. Ob der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahler entscheidet, bleibt spannend – doch fest steht: Das Thema Grundfreibetrag sorgt weiterhin für Zündstoff!
