Besonders im Fokus stehen Einfuhren aus dem Ausland. Erst Anfang Dezember beschlagnahmte der Zoll bei Kontrollen massenhaft nicht zugelassene Ware, darunter lebensgefährliche Kugelbomben. Die Warnung der Experten ist deutlich: Wer beim privaten Feuerwerk auf Billig-Angebote vom Schwarzmarkt setzt, spielt mit seinem Leben.
Geprüftes Feuerwerk: Darauf müssen Sie beim Kauf achten
In Deutschland ist der Verkauf von Raketen, Böllern und Batterien (Kategorie F2) in diesem Jahr strikt auf den Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember begrenzt. Wer vorher Ware in Geschäften sieht oder online zweifelhafte Angebote nutzt, sollte vorsichtig sein.
Ein Blick auf die Verpackung ist lebenswichtig. Seriöses Feuerwerk erkennen Sie an:
- Dem CE-Zeichen
- Einer gültigen Registriernummer (zum Beispiel 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM)
- Einer zwingend erforderlichen Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache
Vorsicht gilt beim Online-Kauf: Prüfen Sie unbedingt das Impressum. Deutsche Online-Shops verschicken Kategorie F2 erst ab dem 29. Dezember per Spezialspedition und verlangen vorab einen Altersnachweis. Alles andere ist illegal und oft brandgefährlich.
Verbotszonen im Land: Hier bleibt es still
Nicht überall im Südwesten darf geböllert werden. Aus Gründen des Brand- und Denkmalschutzes gelten in vielen historischen Altstädten – etwa in Tübingen oder Villingen-Schwenningen – strenge Verbote. Generell tabu ist das Zünden von Pyrotechnik laut Sprengstoffgesetz in der Nähe von:
- Kirchen und Krankenhäusern
- Kinder- und Altersheimen
- Fachwerkhäusern und besonders brandempfindlichen Gebäuden
Wer sich nicht an die örtlichen Beschränkungen hält, dem drohen empfindliche Bußgelder. Viele Kommunen im Land haben zudem spezielle Verbotszonen in den Innenstädten eingerichtet, um Menschenmassen und gezielte Würfe auf Passanten zu verhindern.
Für Tiere und Umwelt: Mehr Rücksicht, weniger Krach
Für Haus- und Wildtiere, aber auch für lärmempfindliche Menschen, bedeutet die Knallerei purer Stress. Wer Rücksicht nehmen will, verfährt nach dem Motto „Weniger ist mehr“. Statt lauter Böller sind sprühende Feuerwerkskörper oft die bessere Wahl. Auch Alternativen wie Feuerschalen oder Fackeln zaubern Licht in die Nacht, ohne zusätzliche Chemikalien in die Luft zu blasen.
Blindgänger und Altlasten: Bloß nicht nachzünden
Ein häufiger Fehler mit fatalen Folgen: Wenn die Rakete nicht steigt oder der Böller nicht zündet, versuchen viele, den Docht erneut zu entflammen. Die BAM rät dringend davon ab. Solche Blindgänger sollten nach einer Abkühlphase eingesammelt und fachgerecht entsorgt werden.
Auch von „Kellerfunden“ aus dem Vorjahr sollte man die Finger lassen. Die enthaltenen Chemikalien können über die Zeit feucht werden oder ihre Zusammensetzung verändern, was zu unberechenbarem Zündverhalten führt. Altes oder defektes Feuerwerk gehört übrigens nicht in die Papiertonne, sondern muss als gefährlicher Abfall zum Wertstoffhof. Abgebrannte Reste und Papphüllen wandern nach dem Auskühlen in den Restmüll.
Wenn es doch knallt: Wer zahlt bei Schäden?
Ein verirrter Feuerwerkskörper kann schnell teuer werden. Brennt der Balkon des Nachbarn oder geht eine Scheibe zu Bruch, ist das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt, es war ein Unfall. Wer vorsätzlich handelt oder illegale Böller nutzt, zahlt aus der eigenen Tasche.
Bei Schäden am eigenen Auto hilft die Teilkasko (Brand/Explosion) oder die Vollkasko (Vandalismus). Hausbesitzer sollten zudem ihre Wohngebäudeversicherung prüfen, falls eine Rakete unter das Dach gerät.
