Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Rentenpaket der Bundesregierung mit Kanzlermehrheit verabschiedet. 319 Abgeordnete stimmten für den entsprechenden Gesetzentwurf, während 225 dagegen votierten und 53 sich enthielten. Das Paket war zuvor wochenlang Gegenstand interner Koalitionsstreitigkeiten gewesen.
Die Junge Gruppe der Union hatte sich strikt gegen eine Absicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus ausgesprochen. Die Linksfraktion hatte im Vorfeld angekündigt, sich zu enthalten, um „die Rente von über 21 Millionen Menschen in diesem Land“ zu sichern.
Rentenpaket: Verlängerung des Rentenniveaus und Ausweitung der Mütterrente
Mit dem ersten Gesetzentwurf beabsichtigt die Bundesregierung, das aktuell geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern. Zudem soll die sogenannte „Mütterrente“ ausgebaut werden. Die Begründung dafür lautet, dass eine Wiederanwendung der bisherigen Rentenanpassungsformel ab 2026 ein deutliches Absinken des Rentenniveaus nach Auslaufen der Haltelinie zur Folge hätte, was ein niedrigeres Alterseinkommen bedeuten und die Renten systematisch langsamer steigen lassen würde als die Löhne.
Konkret sieht das Gesetz vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Dies soll eine Abkopplung der Renten von den Löhnen bis zu diesem Zeitpunkt verhindern. Die daraus resultierenden Mehrkosten für die Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln des Bundes finanziert werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.
Kindererziehungszeiten und Erleichterungen für Altersrentner
Ein weiteres Ziel der Gesetzesinitiative ist die Ausweitung der für die Rente anrechenbaren Kindererziehungszeiten. Durch die Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr, soll eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten erreicht werden. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wird die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden ebenfalls vom Bund getragen.
Zudem sollen Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert bekommen. Dazu wird das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben. Dies ermöglicht es, in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen.
Die Regierung argumentiert, dass eine Nichtverlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau aufgrund des geltenden Rechts zur Folge hätte, dass die Rentenanpassungen und somit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung durch Dämpfungsfaktoren deutlich geringer ausfallen würden. Zwar müssten in diesem Fall keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung durch den Bund geleistet werden, jedoch wäre eine Stabilisierung des Leistungsniveaus nicht mehr gegeben.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)



