Waffenfund in Neuenburg am Rhein

Bundespolizei stellt verbotene Waffe in Neuenburg am Rhein sicher

Foto: Polizei BW
Am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein gelang der Bundespolizei die Sicherstellung mehrerer Waffen bei einer Fahrzeuginspektion. Unter den aufgefundenen Gegenständen befand sich auch ein in Deutschland verbotener Schlagring, was die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge hatte.
Foto: Polizei BW

Die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich ist ein neuralgischer Punkt für Kontrollen, und am Donnerstagmittag (04.12.2025) wurde dies einmal mehr deutlich. Ein italienischer Staatsangehöriger geriet mit seinem Fahrzeug am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein in das Visier der Bundespolizei. Was als Routinekontrolle begann, entwickelte sich schnell zu einem Fall für die Justiz, als die Einsatzkräfte im Fahrzeug des Mannes fündig wurden.

Verbotener Schlagring und weitere Waffen entdeckt

Bei der detaillierten Überprüfung des Wagens stießen die Beamten auf ein Arsenal von Gegenständen, deren Besitz oder Führung in Deutschland strengen Regelungen unterliegt. Allen voran wurde ein Schlagring entdeckt, eine Waffe, die in Deutschland verboten ist. Darüber hinaus fanden die Polizisten einen zugriffsbereiten Teleskopschlagstock sowie ein Springmesser. Diese Funde lösten umgehend ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aus. Der Mann konnte zudem kein berechtigtes Interesse für das Mitführen des Messers und des Schlagstocks vorweisen, was zur Sicherstellung dieser Gegenstände führte.

Rechtliche Konsequenzen für den Beschuldigten

Die Sicherstellung der Waffen und die Einleitung des Strafverfahrens sind die direkten Konsequenzen des Vorfalls. Das deutsche Waffengesetz sieht für derartige Verstöße empfindliche Strafen vor. Dieser Fall unterstreicht die Wachsamkeit der Bundespolizei an den Grenzen, um die Einhaltung der nationalen Gesetze zu gewährleisten und die öffentliche Sicherheit zu schützen. Die Ermittlungen in dieser Angelegenheit werden fortgesetzt, um das genaue Ausmaß der Straftat zu klären und eine angemessene strafrechtliche Verfolgung sicherzustellen.

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