In einer namentlichen Abstimmung hat der Bundestag am Freitag das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz verabschiedet. 323 Abgeordnete stimmten dafür, 272 dagegen, bei einer Enthaltung. Die neue Regelung, die ab Anfang 2026 greifen soll, setzt zunächst auf eine freiwillige Ausgestaltung des Dienstes und verspricht einen „attraktiven Dienst“. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung eines Fragebogens für alle 18-jährigen Männer und Frauen.
Für Männer ist die Beantwortung dieses Fragebogens, der ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermitteln soll, verpflichtend. Frauen hingegen können freiwillig daran teilnehmen. Eine weitere bedeutsame Änderung betrifft die Musterung: Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht. Ziel ist ein Dienst auf freiwilliger Basis, jedoch ist für den Fall, dass ein sogenannter „Aufwuchskorridor“ nicht eingehalten wird, eine „Bedarfswehrpflicht“ vorgesehen. Über deren Einführung müsste dann der Bundestag in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren abstimmen. Diese mögliche Option war zuvor Gegenstand längerer Debatten innerhalb der Koalition, wobei auch über ein Losverfahren diskutiert wurde.
Um den Dienst attraktiver zu gestalten, sind finanzielle Anreize geplant. Junge Menschen, die sich freiwillig für den neuen Wehrdienst entscheiden, sollen eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto erhalten. Ein Soldat auf Zeit (SaZ) kann mit 2.700 Euro brutto inklusive Unterbringung rechnen. Zudem wird eine wohnortnahe Verwendung angestrebt, um die Vereinbarkeit von Dienst und Privatleben zu erleichtern.
Bei einer Verpflichtung von mindestens einem Jahr wird den Soldaten zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt. Außerdem werden diese Soldaten als Soldat auf Zeit nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet. Der Wehrdienst dauert laut dem gefundenen Kompromiss innerhalb der Koalition mindestens sechs Monate. Darüber hinaus haben die Personen die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchten. Bei entsprechender Eignung können sogar längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren vereinbart werden.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


