Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat aktuelle Zahlen zum Niedriglohnsektor in Deutschland veröffentlicht. Demnach verzeichneten im April 2025 rund 6,3 Millionen Jobs eine Entlohnung im Niedriglohnbereich. Der Anteil dieser niedrigentlohnten Beschäftigungsverhältnisse an allen Jobs lag unverändert bei 16 Prozent, wie bereits im Vorjahr.
Diese Stagnation folgt auf eine Periode des Rückgangs. Innerhalb von zehn Jahren, von April 2014 bis April 2024, sank die Niedriglohnquote von 21 Prozent auf 16 Prozent. Der signifikanteste Rückgang wurde hierbei zwischen April 2022 und April 2023 beobachtet, als der Anteil um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent fiel. Ein entscheidender Faktor für diesen Rückgang war der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro.
Als Niedriglohnsektor gelten alle Beschäftigungsverhältnisse (ausgenommen Auszubildende), bei denen die Entlohnung weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen beträgt. Im April 2025 lag diese Niedriglohnschwelle bei 14,32 Euro. Im Jahr 2024 betrug sie 13,79 Euro.
Sektoren mit hohem Niedriglohnanteil
Besonders betroffen vom Niedriglohnsektor ist das Gastgewerbe, wo im April 2025 gut die Hälfte (51 Prozent) aller Beschäftigungsverhältnisse unter die Niedriglohnschwelle fielen. Auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft war der Anteil mit 45 Prozent weit überdurchschnittlich. Im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung lag dieser Anteil bei 36 Prozent.
Demgegenüber wiesen die öffentliche Verwaltung (2 Prozent), der Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 Prozent), der Bereich Erziehung und Unterricht (6 Prozent) sowie die Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent) die geringsten Anteile an Niedriglohnbeschäftigten auf.
Lohnspreizung bleibt stabil
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, bekannt als Lohnspreizung, blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert. Die Lohnspreizung dient als Indikator für die Lohnungleichheit und misst den Verdienstabstand zwischen den unteren 10 Prozent (Geringverdienende) und den oberen 10 Prozent (Besserverdienende) der Lohnskala. Im Jahr 2025 betrug der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils (Besserverdienende) 39,65 Euro, während das 1. Dezil (Geringverdienende) bei 13,46 Euro lag. Dies bedeutet, dass Besserverdienende das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erzielten.
Obwohl der Anstieg des 1. Dezils mit +3,5 Prozent und der Anstieg des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) mit +3,9 Prozent zwischen April 2024 und April 2025 höher ausfielen als der Zuwachs beim 9. Dezil mit +1,5 Prozent, trug dies nicht zu einer signifikanten Verringerung der Lohnspreizung bei. Im Vergleich dazu stieg der gesetzliche Mindestlohn in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent, so Destatis.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)




