Für einen von drei somalischen Asylbewerbern, bei dem es einen Zuständigkeitsstreit zwischen Berlin und Warschau gab, hat Polen nun die Verantwortung übernommen. Dies geht aus einem Bericht der „Bild“ vom Montag hervor, der sich auf eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums beruft. Der betroffene Mann soll nun nach Polen abgeschoben werden.
Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte: „Im Dublin-Verfahren eines der beiden männlichen somalischen Antragsteller hat die polnische Asylbehörde dem deutschen Übernahmeersuchen im Oktober 2025 zugestimmt.“ Demnach wurde der Asylantrag des Mannes vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als unzulässig abgelehnt. Die Abschiebung nach Polen wurde angeordnet, wobei die Durchführung vom Land Berlin verantwortet wird.
In den beiden anderen Fällen – ein weiterer Mann und eine Frau aus Somalia – lehnte Polen eine Übernahme ab. Dies geschah trotz einer Remonstration des Bamf. Das Innenministerium betonte hierzu: „Bei der Zustimmung zu Übernahmeersuchen handelt es sich um ein im Rahmen der Dublin-III-Verordnung regulär vorgesehenes und etabliertes Verfahren.“
Knut Abraham (CDU), der Koordinator für die deutsch-polnischen Beziehungen, äußerte sich positiv zum Entgegenkommen Polens. Er sagte der „Bild“: „Mehr davon. Das ist ein gutes Zeichen und unterstreicht die Bedeutung erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen – auch in schwierigen Bereichen wie der Migration.“
Am 1. Dezember finden die deutsch-polnischen Regierungskonsultationen in Deutschland statt. Die genaue Tagesordnung wird derzeit noch vom Kanzleramt, dem Auswärtigen Amt und weiteren Ressorts abgestimmt.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

