Kritik an Koalitionsplänen

Berlin: Grüne kritisieren geplante Schwächung der Patientenrechte

Die Grünen und Verbraucherschützer befürchten eine erhebliche Schwächung der Patientenrechte durch eine geplante Änderung im Behandlungsvertragsrecht. Die schwarz-rote Koalition will das Wort „unverzüglich“ bei der Einsicht in Krankenakten streichen, was eine Verlängerung der Frist zur Folge hätte.
Berlin: Grüne kritisieren geplante Schwächung der Patientenrechte
Berlin: Grüne kritisieren geplante Schwächung der Patientenrechte
Patient mit Infusionsständer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die geplante Novellierung des Behandlungsvertragsrechts, die eine Streichung des Wortes „unverzüglich“ bei der Einsichtnahme in Krankenakten vorsieht, stößt auf scharfe Kritik. Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker der Grünen, bezeichnete dies gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk “ als „gravierende Verschlechterung“ der Patientenrechte und einen „handfesten Skandal“. Auch Thomas Moormann, Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), sieht die geplante Änderung weder im Interesse der noch als förderlich für Transparenz und Qualität der Gesundheitsversorgung.

Auswirkungen auf Patienten

Aktuell haben Patienten laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Recht auf „unverzügliche“ Einsicht in ihre vollständige Krankenakte. Die Koalition plant, diese Frist auf bis zu drei Monate auszudehnen, sofern die Behandelnden dies aufgrund von Komplexität und Anzahl der Anträge für erforderlich halten. Eine öffentliche Expertenanhörung zu dieser Gesetzesänderung ist für Montag im angesetzt.

Die Grünen fordern mit einem eigenen Antrag die Revision dieser Pläne. Sie argumentieren, dass das Einsichtsrecht ein Kernelement des patientenseitigen Informations- und Selbstbestimmungsrechts darstellt. Die Streichung von „unverzüglich“ und das Fehlen klar nachvollziehbarer Regeln würde dieses Grundrecht schwächen. Zugleich führe jede Verzögerung zu Informationsverlusten, rechtlichen Nachteilen und zusätzlicher psychischer Belastung für die Betroffenen, insbesondere für Patienten, die eine Zweitmeinung einholen oder einen Behandlungsfehler prüfen möchten. Die Grünen schlagen vor, die Einsicht künftig „unverzüglich (…), spätestens jedoch nach drei Werktagen“ zu gewähren.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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