Kriminalbeamte befürworten KI-Einsatz

Frankfurt: KI-Überwachung am Hauptbahnhof im Fokus

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) spricht sich für den Einsatz von KI-basierter Kameraüberwachung an Bahnhöfen aus. Dabei werden enge rechtliche Grenzen für die Gesichtserkennung betont. Aktuelle Entwicklungen in Frankfurt zeigen, wie solche Technologien bereits eingesetzt werden, um die Sicherheit zu erhöhen.
Frankfurt: KI-Überwachung am Hauptbahnhof im Fokus
Frankfurt: KI-Überwachung am Hauptbahnhof im Fokus
Überwachungskamera (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Folge uns auf:

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich vehement für die Anwendung von KI-gestützter Kameraüberwachung an Bahnhöfen ausgesprochen, betont jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit strikter rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Gesichtserkennung.

„Zur Modernisierung von Bahnhöfen gehört nicht nur Pünktlichkeit. Es geht auch um Sicherheit, um bessere Belichtungsanlagen, um Kameraüberwachung, aber auch um den Einsatz verfügbarer Technologien“, erklärte Peglow, der Bundesvorsitzende des BDK, gegenüber den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe.

Ein konkretes Beispiel für den praktischen Einsatz dieser Technologien findet sich in Frankfurt: Am Hauptbahnhof wird seit Kurzem eine neue Generation von Überwachungssystemen eingesetzt. Diese Systeme nutzen , um „bestimmte Auffälligkeiten automatisch erkennen [zu können]“, so Peglow. Dazu gehören „etwa gefährliche Situationen, liegengebliebene Gepäckstücke oder ungewöhnliche Bewegungsmuster“.

Peglow unterstrich, dass es sich bei dieser Art der Überwachung um einen „lagebezogenen und rechtsstaatlich eingebetteten Einsatz von KI“ handele. Dieser bewege sich im Rahmen der -Vorgaben, wie sie beispielsweise durch den „AI Act“ definiert sind. Es finde „keine biometrische Gesichtserkennung im Echtzeitbetrieb statt, sondern eine gezielte, rechtlich kontrollierte Anwendung – beispielswese bei der Suche nach vermissten Personen oder zur Abwehr terroristischer Gefahren.“ Solche Anwendungen seien sinnvoll, sofern sie „transparent, verhältnismäßig und zweckgebunden erfolgen“.

Der BDK-Vorsitzende hob hervor, dass KI die Polizei an Bahnhöfen erheblich unterstützen könne, indem sie auf Hinweise oder Muster aufmerksam mache, „die menschliche Wahrnehmung allein kaum leisten kann“. Er betonte jedoch ausdrücklich: „KI ersetzt jedoch nicht die menschliche Entscheidung und Verantwortung.“ Abschließend präzisierte Peglow gegenüber den Funke-Zeitungen: „KI darf niemals als Instrument flächendeckender Überwachung verstanden werden, sondern muss der zielgerichteten Gefahrenabwehr dienen – im Einklang mit Rechtsstaat und Datenschutz.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

Anzeige

Das Könnte Sie auch interessieren

Mehr von InsideBW.de

Das könnte dich auch Interessieren – mehr aus dem Netz

Anzeige

Neueste Artikel