Haftbefehl und Schleusungsverdacht

Doppelte Festnahme in Kehl: Per Haftbefehl gesuchter Mann unter Schleusungsverdacht

Am Donnerstagabend erfolgte in Kehl-Europabrücke eine bemerkenswerte Festnahme durch die Bundespolizei. Ein 37-jähriger Georgier, der ursprünglich wegen schweren Diebstahls per Haftbefehl gesucht wurde, sah sich plötzlich mit weiteren schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert, darunter Schleusung und Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Foto: Polizei BW

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Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Offenburg führten am Grenzübergang Kehl-Europabrücke eine routinemäßige Fahrzeugkontrolle durch. Dabei wurde ein 37-jähriger georgischer Staatsangehöriger angehalten. Dieser befand sich in Begleitung seiner Lebensgefährtin und deren Sohnes, ebenfalls georgischer Staatsbürger.

Bei der routinemäßigen Überprüfung seiner Personalien offenbarten die Systeme jedoch mehr als erwartet: Gegen den Mann lag ein offener Haftbefehl vor. Dieser basierte auf einem besonders schweren Fall des Diebstahls und sah eine Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen vor.

Zusätzliche Delikte: Drogen und Schleusungsversuch

Doch damit nicht genug. Während der Kontrolle stellten die geschulten Beamten fest, dass der 37-Jährige augenscheinlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Ein weiterer Verstoß gegen geltendes Recht, der weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Darüber hinaus konnten der Mann und seine Begleiter keine gültigen Dokumente für die Einreise und den Aufenthalt in vorweisen. Dies führte zum Verdacht des versuchten Einschleusens von Ausländern sowie der unerlaubten Einreise.

Konsequenzen der Festnahme

Da der festgenommene Georgier die im Haftbefehl geforderte Geldstrafe zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er umgehend in eine Justizvollzugsanstalt überführt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Vergehen erwartet ihn nun eine Anzeige wegen des Versuchs des Einschleusens von Ausländern, des Versuchs der unerlaubten Einreise und des Führens eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen. Seine Lebensgefährtin und ihr Sohn wurden nach den notwendigen Maßnahmen der zuständigen Ausländerbehörde überstellt, wo über ihren weiteren Verbleib entschieden wird.

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