Drogen, Waffen, Haftbefehl

Schwanau: Großer Schlag gegen Drogenhandel

Foto: Polizei BW
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Umfassende Ermittlungen des Polizeireviers Lahr führten zur Festnahme eines 32-jährigen Mannes in Schwanau. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln sowie diverse Waffen sichergestellt. Der Beschuldigte befindet sich nun in Untersuchungshaft.
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Foto: Polizei BW

Die akribische Arbeit der Beamten des Polizeireviers Lahr zahlte sich in den letzten Wochen aus. Ihr Fokus richtete sich auf einen 32-jährigen Mann aus Schwanau, der im Verdacht stand, intensiv mit Rauschgift gehandelt zu haben. Erste Hinweise auf seine Aktivitäten waren bereits im September bei den Ermittlern eingegangen.

Nachdem ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss durch das Amtsgericht Offenburg erwirkt worden war, erfolgte am vergangenen Donnerstag der Einsatz. Gemeinsam mit spezialisierten Kräften der Polizeihundeführerstaffel und des Polizeipräsidiums Einsatz wurde die Wohnadresse des Verdächtigen in Schwanau durchsucht. Der 32-Jährige konnte dabei angetroffen und vorläufig festgenommen werden.

Sicherstellung von Drogen und Waffen

Bei der Durchsuchung machten die Einsatzkräfte einen substanziellen Fund. Insgesamt wurden 8.900 Gramm Marihuana, 266 Gramm Haschisch und 716 Gramm Amphetamin sichergestellt. Diese Mengen deuten auf einen Handel in nicht geringem Ausmaß hin. Neben den illegalen Substanzen fanden die Ermittler auch diverse Utensilien, die typischerweise für den Drogenhandel verwendet werden. Darüber hinaus wurden mehrere gefährliche Gegenstände beschlagnahmt: ein Schlagring, ein Butterfly-Messer, eine Schreckschusswaffe sowie eine mit einem Metallpfeil geladene Armbrust.

Haftbefehl wegen Drogen- und Waffenhandel

Nach der Festnahme und der Sicherstellung der Beweismittel wurde der Mann am Freitag einer Haftrichterin vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg erließ das Amtsgericht Offenburg einen Haftbefehl. Der dringende Tatverdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge, in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wurde als gegeben angesehen. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt überführt.

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