Schlegel befürwortet schärfere Regeln

Ex-Bundessozialrichter in Berlin: Bürgergeld-Streichungen verfassungskonform?

Der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hat sich zur Verfassungsmäßigkeit der verschärften Bürgergeld-Sanktionen geäußert. Ein neues Gutachten, das auch Totalsanktionen für grundsätzlich vereinbar mit dem Grundgesetz hält, sorgt für Debatten. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die geplante Reform haben.
Ex-Bundessozialrichter in Berlin: Bürgergeld-Streichungen verfassungskonform?
Ex-Bundessozialrichter in Berlin: Bürgergeld-Streichungen verfassungskonform?
Werbung für das Bürgergeld (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, sieht die geplanten verschärften Sanktionen bei der Grundsicherung als verfassungsgemäß an. In einem Gutachten, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, bekräftigt Schlegel, dass auch Totalsanktionen – die vollständige Streichung von Leistungen – mit dem Grundgesetz vereinbar sein können. Dies gelte insbesondere für Alleinstehende.

Das Gutachten wurde im Auftrag der arbeitgeberfinanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt. Während die Jusos, die Grünen und die Linkspartei die Reformpläne von Schwarz-Rot für verfassungswidrig halten, widerspricht Schlegel dieser Einschätzung deutlich.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 hatte die Möglichkeiten für Sanktionen stark eingeschränkt. Schlegel argumentiert jedoch, dass der Gesetzgeber sich nicht hinter diesem Urteil verstecken dürfe. Zwar habe hohe Hürden für Sanktionen aufgestellt, diese seien aber überwindbar, wenn „verhältnismäßig gestaltete Härtefallregeln“ geschaffen werden.

Für Schlegel sind derartige Härtefallregeln entscheidend. Ohne solche Ausnahmeregelungen könnten vollständige Leistungskürzungen zu unzumutbaren Konsequenzen führen, insbesondere für Partner und Kinder in Bedarfsgemeinschaften. Bei Alleinstehenden plädiert er für eine strengere Auslegung der Härtefälle, die nur bei unmittelbar drohender Obdachlosigkeit greifen sollten.

Rainer Schlegel war als Berater für CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann tätig, der gemeinsam mit -Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die -Reform verhandelt hatte. Seine Argumente werden daher als politisch gewichtig eingestuft.

Bislang sind Totalsanktionen zwar möglich, jedoch werden sie in der Praxis aufgrund hoher Hürden und einer strengen Beweispflicht selten verhängt. Schlegel schlägt vor, diese Hürden deutlich zu senken. Demnach könnten Jobcenter bereits dann alle Leistungen streichen, wenn sie lediglich eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft eines Betroffenen vermuten, ohne diese nachweisen zu müssen.

Arbeitsministerin Bas plant darüber hinaus, Totalsanktionen zu verhängen, wenn Leistungsempfänger gar nicht mehr zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses erarbeitet und soll laut Bas im November in den Bundestag eingebracht werden.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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