Hintergrund des Vorfalls
Am 11. Oktober 2025 wurden Einsatzkräfte in Freiburg nach einem Notruf zu einer häuslichen Auseinandersetzung in Bollschweil gerufen. Die Situation eskalierte tragisch, als eine 8-jährige Tochter getötet wurde. Die Polizei setzte daraufhin ihren Schusswaffengebrauch gegen den 58-jährigen Tatverdächtigen ein, der dabei verletzt wurde.
Haftbefehl wegen Tötungsdelikt
Nach intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Freiburg hat das zuständige Amtsgericht Freiburg am 12. Oktober 2025 einen Haftbefehl gegen den 58-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Der dringende Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdelikts steht im Raum und der Haftbefehl wurde bereits vollzogen. Parallel dazu führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) eine genaue Untersuchung des polizeilichen Schusswaffengebrauchs durch.
Laufende Ermittlungen und die Bedeutung des Obduktionsergebnisses
Die Auswertung der Beweis- und Spurenlage dauert an. Ein Obduktionsergebnis, das weitere Aufschlüsse über die genaue Todesursache der 8-Jährigen geben soll, steht noch aus. Die Behörden kündigten eine schriftliche Folgemeldung an, sobald dieses Ergebnis vorliegt.
Respektvoller Umgang in der Berichterstattung
Angesichts des außergewöhnlichen Medieninteresses appellieren die Staatsanwaltschaft Freiburg, das Polizeipräsidium Freiburg und das LKA BW an die Medienvertreter. Aus Gründen der Pietät und des Opferschutzes, insbesondere da weitere Kinder und das häusliche Umfeld betroffen sind, wird um einen sensiblen und respektvollen Umgang mit Angehörigen, Zeugen und der betroffenen Nachbarschaft gebeten. Weitere Auskünfte können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht erteilt werden.