Die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, kritisiert eine steigende Zahl an Eigenbedarfskündigungen, von denen viele als bloße Vorwände erscheinen. Sie äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Einschätzung, dass in großen Städten bis zur Hälfte dieser Kündigungen zweifelhaft seien. Diese Entwicklung sei alarmierend und erfordere ein entschlossenes Handeln des Gesetzgebers.
Steigende Beratungszahlen deuten auf Problem hin
Als Beleg für die Zunahme führte Weber-Moritz die Erfahrungen der Mietervereine an. Die Beratungsstellen in einigen Großstädten registrieren einen deutlichen Anstieg entsprechender Anfragen. Konkret nannte sie Köln, wo die Zahl der Beratungen um 25 Prozent höher liege als vor einem Jahrzehnt. Ähnliche Tendenzen seien auch in Frankfurt am Main und Berlin zu beobachten. Diese Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit der Situation und den Handlungsbedarf.
Beweislast Umkehren gefordert
Aktuell liegt die Beweislast bei den Mietern, nachzuweisen, dass ein Eigenbedarf nur vorgeschoben ist. Ein Unterfangen, das laut Weber-Moritz für Mieter äußerst schwierig ist. Sie schlägt vor, die Beweislast umzukehren: „Wenn der Vermieter in der Pflicht wäre zu beweisen, dass sein Eigenbedarf berechtigt und nicht vorgetäuscht ist, würde das Missbrauch vermutlich stark eindämmen.“ Diese Maßnahme könnte Vermietern die Möglichkeit nehmen, leichtfertig mit Eigenbedarfskündigungen umzugehen und Mieter besser schützen.
Konkretisierung der Regeln unverzichtbar
Darüber hinaus fordert der Mieterbund eine Verschärfung der Regeln, um Vermieter von vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen abzuschrecken. Weber-Moritz betont die Notwendigkeit, den Begriff des Eigenbedarfs zu präzisieren: „Eigenbedarf ist dahingehend zu konkretisieren, dass Kündigungen durch Vermietende nur zulässig sind, wenn sie oder Familienangehörige ersten Grades die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen wollen.“
Die aktuelle Regelung ermögliche Kündigungen auch für entfernte Verwandte wie Neffen, Nichten, Stiefkinder, Schwager und Schwägerin, sowie für Pflegepersonal und Au-pairs. Dies sei unverhältnismäßig, insbesondere wenn die Wohnung nur gelegentlich als Zweitwohnung genutzt werden soll. „Das ist unverhältnismäßig und lädt förmlich zum Missbrauch ein. Wenn das Kündigungsrecht stärker reguliert wird, bestehen auch weniger Möglichkeiten, Eigenbedarfsgründe vorzutäuschen“, so die Mieterbund-Präsidentin abschließend.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)