Die Initiative, die bereits in der letzten Legislaturperiode nicht zum Abschluss kam, wird nun erneut aufgegriffen. Die Begründung konzentriert sich auf die erheblich erhöhte Tabakrauchbelastung in geschlossenen Räumen, insbesondere in Fahrzeugkabinen. Hier kann schon eine einzige Zigarette innerhalb weniger Minuten eine Tabakrauchkonzentration erzeugen, die das Vielfache einer stark verrauchten Gaststätte übersteigt.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt, dass etwa eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund sehen die Initiatoren einen dringenden Handlungsbedarf, um besonders schutzbedürftige Gruppen vor Passivrauchen zu bewahren.
Der Bundesrat plant, das Vorhaben bereits in seiner Sitzung am 26. September zu beschließen. Im Anschluss daran wäre der Bundestag gefordert, sich mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zu befassen und darüber abzustimmen.


