Wie der BGH am Donnerstag mitteilte, wurden Höckes Revisionen verworfen. Die Beschlüsse fielen bereits am 20. August 2025 (Az.: 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24).
Höcke rief SA-Parole auf Wahlbühne
Die Vorwürfe wiegen schwer: Laut Landgericht Halle (Saale) hatte Höcke 2021 bei einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet – ein verbotener Wahlspruch der NSDAP-Sturmabteilung (SA).
2023 in Gera ging er laut Gericht sogar noch weiter: Dort deutete er die Parole an und ließ sie vom Publikum laut zu Ende rufen.
Für beide Fälle wurde er 2024 verurteilt: Das Gericht verhängte 100 und 130 Tagessätze Geldstrafe, insgesamt knapp 30.000 Euro.
BGH sieht keine Fehler – Urteil ist endgültig
Höcke hatte vor Gericht bestritten, von der Herkunft und der Einstufung der Parole gewusst zu haben. Doch die höchsten Strafrichter stellten klar: Keine Rechtsfehler, die Urteile bleiben bestehen.
Damit ist klar: Höcke ist rechtskräftig verurteilt – und muss die Geldstrafe zahlen
