Der Empfänger? Ein 19-jähriger Italiener aus dem Kanton St. Gallen, der sich die illegalen Böller offenbar bequem per Post zuschicken ließ. Doch damit verstieß er gleich mehrfach gegen das Sprengstoffgesetz.
Gefährliche Böller der Kategorie F3
Die Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sind nichts für Hobby-Pyromanen: Sie dürfen in Deutschland nur von Personen mit spezieller Erlaubnis genutzt werden. Zudem ist ihr Versand strikt geregelt und darf keinesfalls über normale Post- oder Kurierservices erfolgen – wie in diesem Fall geschehen.
Strafverfahren eingeleitet
Für den 19-Jährigen hat der leichtfertige Umgang mit den explosiven Artikeln jetzt ernsthafte Konsequenzen. Die Behörden leiteten ein Strafverfahren ein, die Feuerwerkskörper werden von einer Fachfirma vernichtet.
Zollsprecher warnt: „Illegale Böller sind lebensgefährlich und dürfen nicht importiert werden!“
Hintergrund:
Immer wieder geraten gefährliche Feuerwerkskörper in Umlauf, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Der Zoll hat die Kontrolle verschärft, um solche illegalen Importe zu stoppen. Wer Feuerwerk einführen möchte, sollte sich vorab auf www.zoll.de über die strengen Regeln informieren – sonst drohen saftige Strafen!