Verbraucherzentrale nimmt fragwürdige Produkte unter die Lupe

Wenn Werbung in die Irre führt: Verbraucherzentrale deckt dreiste Werbetricks auf

Täuschende Werbeversprechen sind im Supermarkt keine Seltenheit – doch einige Produkte übertreiben es besonders.
Wenn Werbung in die Irre führt: Verbraucherzentrale deckt dreiste Werbetricks auf
Wenn Werbung in die Irre führt: Verbraucherzentrale deckt dreiste Werbetricks auf
Bild. insidebw.de

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Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat eine Liste mit Produkten veröffentlicht, die mit irreführender Verpackung und falschen Versprechen Verbraucher zum Kauf verleiten sollen. Besonders auffällig:

  • Ein rosafarbener Einhorn-Senf, der sich offensichtlich an Kinder richtet, jedoch einen potenziell gesundheitsschädlichen Farbstoff enthält.
  • „Industriell kompostierbare“ Trinkhalme, die in Wahrheit in den Restmüll gehören.
  • Eine überteuerte Gewürzmischung, die lediglich aus Salz und Pfeffer besteht, aber für 39,99 Euro pro Kilogramm verkauft wird.

Die Verbraucherzentrale warnt vor diesen und weiteren Produkten, die Kunden durch geschicktes Marketing täuschen. „Verbraucher bleibt nur, die Zutatenliste und Warnhinweise zu lesen. Sie helfen, kritische Inhaltsstoffe zu erkennen“, erklärt Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin der VZB.

Ein rosa Einhorn-Senf – aber nichts für Kinder?

Ein besonders dreistes Beispiel für fragwürdiges Produktmarketing ist ein rosafarbener Einhorn-Senf. Mit seinem bunten Design, verspielter Schrift und dem beliebten Fabelwesen als Motiv spricht das Produkt offensichtlich Kinder an. Doch der Inhalt ist nicht so harmlos, wie es scheint.

Der Senf enthält den Farbstoff E122 (Azorubin), ein sogenannter Azofarbstoff, der gesundheitliche Risiken birgt. Studien weisen darauf hin, dass Azorubin bei Kindern Allergien auslösen sowie die Aktivität und Aufmerksamkeit beeinträchtigen kann.

Auf der Rückseite des Glases gibt es zwar einen gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweis, dieser ist jedoch klein gedruckt und leicht zu übersehen. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass ein Produkt, das optisch auf Kinder zugeschnitten ist, gesundheitlich bedenkliche Inhaltsstoffe enthält.

„Das Produkt ist ein Beispiel für besonders dreist aufgemachtes Marketing. Verbraucher bleibt nur, die Zutatenliste und Warnhinweise zu lesen. Sie helfen, kritische Inhaltsstoffe zu erkennen“, sagt Carola Clausnitzer von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Greenwashing? „Industriell kompostierbare“ Trinkhalme gehören in den Restmüll

Ein weiteres Produkt, das bei der Überprüfung der VZB durchfiel, sind „industriell kompostierbare“ Trinkhalme. Die Verpackung erweckt den Eindruck, dass sie problemlos im Biomüll entsorgt werden können. Tatsächlich gehört das Produkt jedoch in den Restmüll – was erst ein kleiner Entsorgungshinweis auf der Rückseite verrät.

„Das ist ein typischer Fall von Greenwashing“, kritisiert Clausnitzer. „Viele umweltbewusste Verbraucher greifen gezielt zu solchen Produkten, weil sie glauben, damit etwas Gutes zu tun. Doch letztlich handelt es sich hier um eine Marketingstrategie, die falsche Hoffnungen weckt.“

Der Begriff „industriell kompostierbar“ bedeutet lediglich, dass das Material unter speziellen Bedingungen in Industrieanlagen abgebaut werden kann – nicht jedoch in privaten Komposthaufen oder der Natur. Viele Verbraucher fühlen sich von dieser Form der getäuscht.

Gewürzmischung für 39,99 Euro? Nur Salz und Pfeffer!

Auch die Lebensmittelindustrie setzt auf kreative Verpackungen und fantasievolle Namen, um den Preis künstlich in die Höhe zu treiben. Ein besonders dreistes Beispiel entdeckte die Verbraucherzentrale bei einer Fertigmischung zum Würzen:

  • Die Mischung besteht aus 90 Prozent Salz und 10 Prozent Pfeffer.
  • Sie wird unter einer schicken Marke als edle „Würzmischung“ verkauft.
  • Der Preis: satte 39,99 Euro pro Kilogramm!

Zum Vergleich: Hochwertiges Meersalz und hochwertiger Pfeffer sind einzeln deutlich günstiger zu bekommen. Hier zahlt man nur für die Verpackung und das Marketing.

Die Verbraucherzentrale rät, beim Einkauf genau hinzusehen. „Viele Fertigprodukte enthalten nichts, was man nicht auch selbst mischen könnte – und das deutlich günstiger“, so die Experten.

Was können Verbraucher tun?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ruft dazu auf, Produkte mit irreführender Werbung zu melden. Verbraucher können Bilder und Fundorte fragwürdiger Produkte direkt an die Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale senden.

„Verbraucher melden uns regelmäßig Produkte mit irreführender Werbung. Hersteller müssen Werbung, die falsche Erwartungen bei den Verbraucher weckt, unterlassen“, fordert Clausnitzer.

Wer sich fragt, ob ein Produkt eine sinnvolle Ergänzung im Haushalt ist oder nur überflüssige Kosten verursacht, findet auf der Webseite der Verbraucherzentrale eine Liste mit weiteren Produkten, die durch fragwürdige Werbemaschen auffallen.

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