Das Hauptzollamt Lörrach hat Anfang Oktober zwei Fälle von Nichtanmeldung von reisefreiem Reisegepäck aufgedeckt. Bei Routinekontrollen am Grenzübergang Weil am Rhein-Ost und in Weil am Rhein-Otterbach wurden wertvolle Luxusuhren entdeckt, die die Freimengen überschritten.
Fall 1: Unwissenheit trotz sichtbarer Hinweise
Am 03.10.2025 stoppten Zöllner am Grenzübergang Weil am Rhein-Ost einen 25-jährigen PKW-Fahrer. Er gab an, eine Herrenarmbanduhr im Wert von rund 7.700 Euro in der Schweiz gekauft zu haben. Obwohl die Hinweise auf die Anmeldepflicht gut sichtbar ausgeschildert waren, gab der Fahrer an, diese nicht beachtet zu haben. Die Folge: Er musste 1.470 Euro an Einfuhrumsatzsteuer und Zoll nachzahlen und ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, das ihm voraussichtlich eine weitere Strafe in ähnlicher Höhe einbringen wird.
Fall 2: Versteckte Uhren und fehlender Aufenthaltstitel
Am 10. Oktober 2025 kontrollierte eine mobile Einheit des Zolls in Weil am Rhein-Otterbach einen Pkw mit zwei Insassen. Der 33-jährige Fahrer gab zunächst an, aus Deutschland zu kommen, was die anschließende Kontrolle jedoch widerlegte. Auf der Rückbank fanden die Zöllner zwei Uhrenboxen mit hochwertigen Herrenarmbanduhren im Gesamtwert von rund 55.400 Euro, darunter die Visitenkarte eines Schweizer Uhrengeschäfts. Der 35-jährige Beifahrer konnte keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland vorlegen, woraufhin die zuständigen Behörden informiert wurden. Der Fahrer behauptete, die Uhren über ein Kleinanzeigenportal erworben zu haben, konnte dies jedoch nicht belegen. Hieraufhin leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren ein und setzten die Einfuhrabgaben auf rund 10.500 Euro fest. Nach deren Zahlung durften die Reisenden die Fahrt fortsetzen; der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.
Zoll legt Freimengen dar
Reisende dürfen Waren bis zu einem Wert von 300 Euro (bei Flug- und Seereisen bis 430 Euro) abgabenfrei einführen. Bei Überschreitung dieser Freimengen müssen die Waren beim Zoll angemeldet und die entsprechenden Abgaben entrichtet werden, um empfindliche Strafen zu vermeiden.

