Betroffen sind:
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Landkreis Tuttlingen
- Zollernalbkreis
- Landkreis Sigmaringen
Die Allgemeinverfügungen gelten ab sofort und laufen vorerst bis zum 30. September 2025.
Situation in den Flüssen ist kritisch
Die vergangenen Wochen waren heiß und trocken, die Flüsse führen nur noch wenig Wasser, der Sauerstoffgehalt sinkt. Die Folge: Fische, Pflanzen und Kleinstlebewesen geraten unter Stress. Auch das Grundwasser ist betroffen – die Lage sei angespannt, so die Behörden.
„Es drohen gravierende Schäden an den Ökosystemen“, heißt es in der Begründung der Maßnahmen. Eine kurzfristige Entspannung sei nicht zu erwarten.
Schwarzwald-Baar-Kreis: Schöpfen mit Gießkanne verboten
Besonders weit geht der Schwarzwald-Baar-Kreis: Ab Mittwoch, 9. Juli, gilt dort ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern – auch das Schöpfen mit Handgefäßen ist untersagt. Das betrifft:
- Privatpersonen
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gartenbau
- Alle bisher genehmigten Entnahmen
Wer jetzt noch Wasser nimmt, riskiert 100.000 € Strafe
Die Landratsämter weisen darauf hin, dass Verstöße teuer werden können. Bei Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Bevölkerung wird aufgerufen, auch im Haushalt Wasser sparsam zu verwenden.
Wo gibt es weitere Informationen?
Aktuelle Pegelstände, Karten zur Niedrigwassersituation und weitere Details zu den Verfügungen finden sich beim:
Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg (NIZ)
Hintergrund:
Bereits seit Frühjahr verzeichnet Baden-Württemberg unterdurchschnittliche Niederschläge. Besonders im Bereich der Oberen Donau sind kleinere Flüsse, Bäche und Seen stark betroffen. Hohe Temperaturen heizen die Lage weiter an. Auch für die nächsten Wochen ist keine Wetteränderung in Sicht.
Die Allgemeinverfügung und die Regelungen im Detail sind hier einsehbar.