Das Bundesinnenministerium hat die Überprüfung von Tausenden bestehenden Schutztiteln für syrische Staatsangehörige gestartet. Wie die „Bild“ (Dienstagsausgabe) berichtet, müssen unter anderem Straftäter, Gefährder und Personen, die zwischenzeitlich nach Syrien zurückgekehrt waren, mit dem Entzug ihres Schutzstatus rechnen.
Widerrufsverfahren aufgenommen
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der „Bild“: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat in Konstellationen, in denen auf Basis der vorliegenden Informationen zur Lage in Syrien eine hinreichende Klarheit vorhanden ist, die Entscheidungs- und Widerrufstätigkeit für bestimmte Personengruppen wieder aufgenommen.“
Bamf-Zahlen offenlegen Widerrufe
Aktuellen Zahlen des Bamf zufolge wurden im laufenden Jahr 2025 bis zum 30. November 16.737 Widerrufsprüfverfahren zu syrischen Schutzberechtigten entschieden. In 552 Fällen kam es zu einem tatsächlichen Widerruf. Aufgeschlüsselt bedeutet dies: Sechs Mal wurde der grundgesetzliche Asylschutz aufgehoben, 268 Mal der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, 184 Mal der subsidiäre Schutz und 94 Mal ein zuvor erteiltes Abschiebeverbot. In 16.185 Fällen blieb es beim bestehenden Schutzstatus. Zusätzlich sind noch 20.428 weitere Verfahren anhängig.
(Mit Material der der dts Nachrichtenagentur erstellt)


