Kurz vor Ablauf der gesetzten Frist hat das US-Justizministerium einen ersten Teil der Dokumente im Fall Jeffrey Epstein freigegeben. Der Kongress hatte zuvor per Gesetz die Regierung dazu verpflichtet, alle „nicht als geheim eingestuften“ Akten innerhalb von 30 Tagen zu veröffentlichen. Diese Gesetzgebung war das Ergebnis eines parteiübergreifenden Vorstoßes im Kongress, der zunächst auf Widerstand von Präsident Donald Trump stieß.
Umfang und mögliche Schwärzungen
Nach Angaben des Justizministeriums sollen zunächst mehrere hunderttausend Dokumente veröffentlicht werden. Für die kommenden Wochen sind weitere Veröffentlichungen geplant, die ebenfalls mehrere hunderttausend Seiten umfassen sollen. Die Opposition äußert sich jedoch kritisch zu diesem Vorgehen. Charles Schumer, Minderheitsführer im Senat, erklärte: „Das vom Kongress verabschiedete und von Präsident Trump unterzeichnete Gesetz war eindeutig: Die Trump-Regierung hatte 30 Tage Zeit, um alle Epstein-Akten zu veröffentlichen, nicht nur einige davon. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt einen Gesetzesverstoß dar.“ Er forderte die sofortige Veröffentlichung aller Akten, da „die Menschen die Wahrheit wissen wollen“.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Teile der Akten trotz der Freigabe weiterhin gesperrt bleiben. Justizministerin Pam Bondi hat die Befugnis, Informationen zurückzuhalten oder zu schwärzen, wenn diese „eine aktive Bundesuntersuchung oder laufende Strafverfolgung gefährden“ würden. Dies lässt offen, wie viele der veröffentlichten Akten tatsächlich für die Öffentlichkeit zugänglich sein werden.
Jeffrey Epstein, ein Sexualstraftäter, der im Jahr 2019 angeklagt wurde, einen Ring zur sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen betrieben zu haben, war gut vernetzt. Zu seinen Bekannten und Freunden zählten zahlreiche Prominente und hochrangige Politiker. Epstein starb im selben Jahr in Untersuchungshaft, offiziell durch Suizid.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
