Drogenfund, Führerscheinentzug droht

Ulm: Polizei stoppt berauschte BMW-Fahrerin in der Neutorstraße

In Ulm wurde eine BMW-Fahrerin von der Polizei gestoppt, da der Verdacht bestand, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Konsum von Cannabis und Kokain, was weitreichende Konsequenzen für die 29-Jährige haben könnte.
Foto: Polizei BW

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Kontrolle in der Neutorstraße führt zu besorgniserregenden Erkenntnissen

Am Mittwochmorgen führte eine routinemäßige Verkehrskontrolle in der Ulmer Neutorstraße zu einem unerwarteten Ergebnis: Eine 29-jährige Fahrerin eines BMW wurde von Polizeibeamten angehalten. Schnell hegten die Einsatzkräfte den Verdacht, dass die Frau ihre Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Betäubungsmitteln beeinträchtigt haben könnte.

Die junge Frau räumte gegenüber der den Konsum von Cannabis ein. Ein sogleich durchgeführter Drogenvortest untermauerte den Verdacht nicht nur bezüglich Cannabis (THC), sondern zeigte zusätzlich ein positives Ergebnis auf Kokain. Angesichts dieser Erkenntnisse war die Durchführung einer richterlich angeordneten Blutentnahme in einem nahegelegenen Krankenhaus unumgänglich, um den genauen Grad der Beeinflussung festzustellen und als Beweismittel zu sichern.

Des Weiteren entdeckten die Beamten bei der Durchsuchung des Fahrzeugs eine geringe Menge einer Substanz, bei der es sich mutmaßlich ebenfalls um Betäubungsmittel handelte. Dies zieht zusätzlich zur Fahrt unter Drogeneinfluss eine weitere Anzeige nach sich.

Konsequenzen für die Fahrerin

Die 29-Jährige sieht sich nun mit mehreren rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und der Trunkenheit im wurde auch die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert. Die Führerscheinstelle wird nun eigenständige Maßnahmen prüfen, die bis zum Entzug der Fahrerlaubnis reichen können. Der Vorfall unterstreicht die Gefahren des Fahrens unter Drogeneinfluss und die wachsamen Kontrollen der Polizei zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

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