Zahlen für 2024 veröffentlicht

Trotz mehr Ausreisepflichtigen: Abschiebungen in Baden-Württemberg rückläufig

Trotz mehr Ausreisepflichtigen: Abschiebungen in Baden-Württemberg rückläufig
Trotz mehr Ausreisepflichtigen: Abschiebungen in Baden-Württemberg rückläufig
Foto: picture alliance / dpa | Daniel Maurer

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STUTTGART – Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek hat die Bilanz des Sonderstabs Gefährliche Ausländer (SGA) für das Jahr 2024 vorgestellt. Die Zahlen zeigen eine deutliche Zunahme von Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen, während die Zahl der Asylzugänge sinkt. Dennoch bleiben Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit bestimmten Herkunftsländern und bei der Klärung der Identität Ausreisepflichtiger bestehen.

Abschiebungen und freiwillige Ausreisen nehmen zu

Im Jahr 2024 wurden laut Lorek 2.873 ausreisepflichtige Personen aus abgeschoben, darunter 736 Straftäter. Zudem kehrten 3.473 Personen freiwillig in ihre Herkunftsstaaten zurück. Insgesamt stieg damit die Zahl der Rückführungen um 43 Prozent gegenüber 2023. Parallel dazu ging die Zahl der Asylanträge von 36.319 im Jahr 2023 auf 22.105 im Jahr 2024 zurück. Als Gründe nannte Lorek unter anderem verschärfte Grenzkontrollen, das Migrationsabkommen der EU mit Tunesien sowie eine restriktivere Visa- in Serbien.

Rückgang der SGA-Abschiebungen bei schweren Straftätern

Obwohl der SGA seit seiner Gründung 2018 schon 496 Abschiebungen, 444 Ausweisungen und 286 Identitätsklärungen veranlasst hat, sank die Zahl der Abschiebungen schwerer Straftäter im Jahr 2024 von 120 auf 92. Hauptgrund ist laut Lorek die fehlende Kooperationsbereitschaft einzelner Herkunftsstaaten wie Gambia. Dort seien seit Frühjahr 2024 Charterlandungen kaum noch möglich, was die Rückführung von Personen erheblich erschwere.

Identitätsklärung bleibt Problemfeld

In Baden-Württemberg sind nach offiziellen Angaben 23.487 Menschen vollziehbar ausreisepflichtig, bei denen die Abschiebung ausgesetzt ist. In rund einem Drittel der Fälle scheitert eine Rückführung an fehlenden Papieren. Ein neues Gesetz von Februar 2024 erlaubt nun, auch bekannte Ausreisepflichtige in polizeiliche Fahndungssysteme einzutragen und bei einer Kontrolle Dokumente oder Datenträger sicherzustellen. So sollen Identitäten zügiger geklärt werden.

Verstärkung durch neue Stellen und lokale Pilotprojekte

Um den steigenden Fallzahlen zu begegnen, plant das Innenministerium 20 neue Stellen für Juristinnen, IT-Fachkräfte und einen polizeilichen Verbindungsbeamten. Zusätzlich sind rund 600.000 Euro pro Jahr für die IT-Ausstattung des SGA vorgesehen. Zudem sind Pilotprojekte geplant, in denen Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Ausländerämter stärker kooperieren, um Aufenthalte straffälliger Ausländer schneller zu beenden.

Ausblick

Der Sonderstab Gefährliche Ausländer, ergänzt durch regionale Einheiten an den Regierungspräsidien, soll die öffentliche Sicherheit in Baden-Württemberg stärken, bleibt jedoch auf die Unterstützung der Herkunftsländer und eine konsequente Identitätsklärung angewiesen. Ob die Maßnahmen ausreichen, um bestehende Hürden abzubauen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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