Am Donnerstag, den 16. Oktober 2025, führten Polizeibeamte des Präsidiums Stuttgart gemeinsam mit Kräften des Hauptzollamtes Heilbronn intensive Kontrollen im Stuttgarter Stadtgebiet durch. Ziel war die Bekämpfung verschiedener Formen der Kriminalität im Straßenverkehr und die Gewährleistung der Sicherheit.
Ergebnisse des Kontrolleinsatzes
Im Verlauf des Tages konzentrierten sich die Einsatzkräfte auf verdächtige Fahrzeuge und Personen. Insgesamt wurden über 50 Fahrzeuge und knapp 280 Personen einer genauen Überprüfung unterzogen. Dabei konnten 17 Straftaten identifiziert werden.
Bemerkenswert war die Anzahl der Verkehrsteilnehmer ohne gültige Fahrerlaubnis, die in sieben Fällen festgestellt wurde. Zwei weitere Anzeigen betrafen fehlenden Versicherungsschutz. Darüber hinaus wurden zwei Fälle von illegalem Aufenthalt aufgedeckt. Besonders brisant waren drei Führerscheine, bei denen der Verdacht der Fälschung besteht und weitere Ermittlungen eingeleitet wurden.
Weitere Delikte und ein brisanter Fund
Neben den Straftaten ahndeten die Beamten 30 Ordnungswidrigkeiten. Hierbei handelte es sich zumeist um technische Mängel an Fahrzeugen, mangelnde Ladungs- oder Kindersicherungen sowie Verstöße gegen Handy- und Gurtvorschriften.
Ein 40 Jahre alter Mann geriet gegen 19:15 Uhr in der Heinrich-Baumann-Straße in den Fokus, als er als Beifahrer in einem Skoda kontrolliert wurde. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, den er durch die Zahlung von rund 3.580 Euro abwenden konnte. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten zusätzlich circa zwei Gramm Crystal Meth, welches umgehend beschlagnahmt wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seinen Weg fortsetzen.
Drogen und Waffen im Visier des Zolls
Fünf Fahrzeugführer mussten eine Blutprobe abgeben, da der Verdacht bestand, dass sie unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führten. Die Ergebnisse dieser Proben stehen noch aus und werden über das weitere Vorgehen in diesen Fällen entscheiden.
Die Einsatzkräfte des Zolls leiteten zudem ein Strafverfahren gegen eine männliche Person ein, die ein Pfefferspray aus Rumänien mitführte. Das Spray wurde in der Ablage der Fahrertür gefunden und sichergestellt. Eine Sicherheit in Höhe von 300 Euro wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erhoben. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig ist und eine Erlaubnis der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits im Vorfeld der Einreise erfolgen muss.