Im Rahmen der verdachtsunabhängigen Prüfungen befragten die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 52 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und nahmen 21 Geschäftsunterlagen genauer unter die Lupe. Der Fokus lag dabei auf der Einhaltung der Sozialversicherungspflicht, der Prüfung von Mindestlöhnen sowie auf möglichen Verstößen gegen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen.
Bereits vor Ort wurden erste Verstöße aufgedeckt: Drei Strafverfahren, darunter wegen Aufenthalts ohne gültigen Aufenthaltstitel und Beitragsbetrugs, wurden eingeleitet. Zusätzlich wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, unter anderem wegen der Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.
Die bundesweite Aktion der Zollverwaltung unterstreicht das Ziel, Schwarzarbeit in Deutschland entschieden entgegenzutreten. Neben der Ahndung von Verstößen will die Zollverwaltung das Bewusstsein für die Folgen illegaler Beschäftigung schärfen, ehrliche Unternehmen schützen und einen fairen Wettbewerb gewährleisten.
Mit ihrem Engagement setzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ein klares Zeichen: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben keinen Platz in einer fairen Arbeitswelt.